VW muss Kunden entschädigen
KARLSRUHE - Im Abgasskandal streiten Zehntausende Diesel-Fahrer vor Gericht und wollen ihr Geld zurück. Das erste höchstrichterliche Urteil stärkt ihnen den Rücken - und dürfte Volkswagen teuer zu stehen kommen.
Das Verhalten des Konzerns sei „objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal. Das bedeutet, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Auf den Kaufpreis müssen sich Diesel-Besitzer aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Die Karlsruher Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz E h tt d VW K zern che
Sch pflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25 600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger, Herbert Gilbert, hatte 2014 knapp 31 500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Es gebe keinen Schaden.
Volkswagen kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als „pragmatische und einfache Lösung“anbieten.
Bundesweit sind noch rund 60 000 Verfahren anhängig. Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für J li b it di ä h ten drei Verderen Diesetzt, weiolgen. Auf hmen einer eststel
lungsklage ausgehandelten Vergleich, den rund 240 000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.