Chemnitzer Morgenpost

VW muss Kunden entschädig­en

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KARLSRUHE - Im Abgasskand­al streiten Zehntausen­de Diesel-Fahrer vor Gericht und wollen ihr Geld zurück. Das erste höchstrich­terliche Urteil stärkt ihnen den Rücken - und dürfte Volkswagen teuer zu stehen kommen.

Das Verhalten des Konzerns sei „objektiv als sittenwidr­ig zu qualifizie­ren“, entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskand­al. Das bedeutet, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgebe­n und das Geld dafür einfordern können. Das gilt auch für Gebrauchtw­agen. Auf den Kaufpreis müssen sich Diesel-Besitzer aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Die Karlsruher Richter bestätigte­n mit ihrer Entscheidu­ng im Wesentlich­en ein Urteil des Oberlandes­gerichts (OLG) Koblenz E h tt d VW K zern che

Sch pflichtet, dem Käufer eines gebrauchte­n VW Sharan gut 25 600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentie­rt, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger, Herbert Gilbert, hatte 2014 knapp 31 500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentie­rt, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Es gebe keinen Schaden.

Volkswagen kündigte unmittelba­r nach der Urteilsver­kündung an, viele der klagenden Kunden zu entschädig­en. Man werde Einmalzahl­ungen als „pragmatisc­he und einfache Lösung“anbieten.

Bundesweit sind noch rund 60 000 Verfahren anhängig. Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenste­llung. Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfrag­en ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für J li b it di ä h ten drei Verderen Diesetzt, weiolgen. Auf hmen einer eststel

lungsklage ausgehande­lten Vergleich, den rund 240 000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkung­en mehr.

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Dem Kläger Herbert Gilbert wurde Entschädig­ung für seinen VW-Sharan zugesproch­en.
Die Abgas-Manipulati­onen flogen auf und zogen eine Klagewelle nach sich. Dem Kläger Herbert Gilbert wurde Entschädig­ung für seinen VW-Sharan zugesproch­en.
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VW-Zentrale in Wolfsburg: Die Diesel-Affäre erschütter­te den Automobil-Konzern.

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