Auch Attest-Regelung fliegt Schulminister Piwarz um die Ohren
DRESDEN - Juristen-Wirrwarr um die verpflichtende tägliche Vorlage eines „Corona-Zettels“für Grundschüler: Für das Verwaltungsgericht Leipzig ist dies unverhältnismäßig, für das Verwaltungsgericht in Chemnitz dagegen völlig in Ordnung. Mit dem Zettel sollen Elte bestätigen, dass alle im Hausha symptomfrei sind.
Erfolgreich war die Klage eines L ziger Grundschülers. Er muss ab so nicht mehr täglich die Unterschrif Eltern auf dem entsprechenden mular vorweisen. Susann Meerh Sprecherin des Kultusministeriu „Der Rechtsschutz bezieht sich nu den Einzelfall. Grundsätzlich we wir auf die Gesundheitsbestätig nicht verzichten, bis zur letztinsta chen Klärung.“Piwarz wird Besch de gegen die Entscheidung beim O verwaltungsgericht einreichen.
Der „Corona-Zettel“ist Bestan des Öffnungskonzepts von Ku minister Christian Piwarz (44, C für Grundschulen und Kitas mit „ geschränktem Regelbetrieb“seit Mai. Dazu gehören auch feste, st voneinander getrennte Gruppen. „Corona-Zettel“hatte bereits für m sive Kritik gesorgt - Eltern werden Ministerium für die Angaben aber n haftbar gemacht.
Für den erfolgreich klagenden Va ist die Regelung „sinnfrei und völ ungeeignet, Infektionen zu verhin dern“. Zudem sieht er sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung
verletzt. Das Gericht gibt ihm Recht: Die Regelung sei zur Verhinderung der Corona-Ausbreitung weder erforderlich noch angemessen und damit unverhältnismäßig.
Ganz anders das Verwaltungsgericht Chemnitz: Es gab Piwarz Recht! Das G i ht l h t d A t i M tt