Chemnitzer Morgenpost

Auch Attest-Regelung fliegt Schulminis­ter Piwarz um die Ohren

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DRESDEN - Juristen-Wirrwarr um die verpflicht­ende tägliche Vorlage eines „Corona-Zettels“für Grundschül­er: Für das Verwaltung­sgericht Leipzig ist dies unverhältn­ismäßig, für das Verwaltung­sgericht in Chemnitz dagegen völlig in Ordnung. Mit dem Zettel sollen Elte bestätigen, dass alle im Hausha symptomfre­i sind.

Erfolgreic­h war die Klage eines L ziger Grundschül­ers. Er muss ab so nicht mehr täglich die Unterschri­f Eltern auf dem entspreche­nden mular vorweisen. Susann Meerh Sprecherin des Kultusmini­steriu „Der Rechtsschu­tz bezieht sich nu den Einzelfall. Grundsätzl­ich we wir auf die Gesundheit­sbestätig nicht verzichten, bis zur letztinsta chen Klärung.“Piwarz wird Besch de gegen die Entscheidu­ng beim O verwaltung­sgericht einreichen.

Der „Corona-Zettel“ist Bestan des Öffnungsko­nzepts von Ku minister Christian Piwarz (44, C für Grundschul­en und Kitas mit „ geschränkt­em Regelbetri­eb“seit Mai. Dazu gehören auch feste, st voneinande­r getrennte Gruppen. „Corona-Zettel“hatte bereits für m sive Kritik gesorgt - Eltern werden Ministeriu­m für die Angaben aber n haftbar gemacht.

Für den erfolgreic­h klagenden Va ist die Regelung „sinnfrei und völ ungeeignet, Infektione­n zu verhin dern“. Zudem sieht er sein Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung

verletzt. Das Gericht gibt ihm Recht: Die Regelung sei zur Verhinderu­ng der Corona-Ausbreitun­g weder erforderli­ch noch angemessen und damit unverhältn­ismäßig.

Ganz anders das Verwaltung­sgericht Chemnitz: Es gab Piwarz Recht! Das G i ht l h t d A t i M tt

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In Sachsen müssen Eltern von Grundschül­ern generell weiter jeden Tag bestätigen, dass ihr Haushalt symptomfre­i hat. Darauf verzichten kann nur der Schüler, dessen Vater
erfolgreic­h klagte.
Die von Kultusmini­ster Christian Piwarz (44, CDU) eingeführt­e Gesundheit­sbestätigu­ng ist „unverhältn­ismäßig“. In Sachsen müssen Eltern von Grundschül­ern generell weiter jeden Tag bestätigen, dass ihr Haushalt symptomfre­i hat. Darauf verzichten kann nur der Schüler, dessen Vater erfolgreic­h klagte.

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