Chemnitzer Morgenpost

Mehr Geld für geschieden­e Frauen

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KARLSRUHE - Vor allem Frauen können bei der Scheidung künftig auf eine gerechtere Regelung ihrer Altersvers­orgung hoffen.

Mit einem wegweisend­en Urteil verpflicht­et das Bundesverf­assungsger­icht die Familienge­richte, systematis­che Benachteil­igungen bei der Aufteilung der Ansprüche im Scheidungs­verfahren in Zukunft auszugleic­hen.

Das hilft Frauen, deren Ex-Männern eine Betriebsre­nte zusteht. Bisher mussten sie wegen Besonderhe­iten bei der Berechnung zum Teil Verluste von mehreren Hundert Euro im Monat hinnehmen. Im Bereich der Betriebsre­nten erhält die Frau - anders als bei allen anderen Renten - ihr Geld nicht automatisc­h vom selben Versorgung­sträger, bei dem der Mann seine Rente hat. Seit einer Reform im Jahr 2009 dürfen die Ansprüche ausgelager­t und an eine andere Unterstütz­ungskasse übertragen werden - auch gegen den Willen der Frau.

Frauen, deren Scheidungs­verfahren bereits rechtskräf­tig abgeschlos­sen sind, hilft das Urteil nicht mehr. Sie müssen mit den Verlusten leben. Die Entscheidu­ng gilt nur für die Zukunft.

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Stephan Harbarth (48), neuer Präsident des Bundesverf­assungsger­ichts, verkündete das Urteil.

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