Mehr Geld für geschiedene Frauen
KARLSRUHE - Vor allem Frauen können bei der Scheidung künftig auf eine gerechtere Regelung ihrer Altersversorgung hoffen.
Mit einem wegweisenden Urteil verpflichtet das Bundesverfassungsgericht die Familiengerichte, systematische Benachteiligungen bei der Aufteilung der Ansprüche im Scheidungsverfahren in Zukunft auszugleichen.
Das hilft Frauen, deren Ex-Männern eine Betriebsrente zusteht. Bisher mussten sie wegen Besonderheiten bei der Berechnung zum Teil Verluste von mehreren Hundert Euro im Monat hinnehmen. Im Bereich der Betriebsrenten erhält die Frau - anders als bei allen anderen Renten - ihr Geld nicht automatisch vom selben Versorgungsträger, bei dem der Mann seine Rente hat. Seit einer Reform im Jahr 2009 dürfen die Ansprüche ausgelagert und an eine andere Unterstützungskasse übertragen werden - auch gegen den Willen der Frau.
Frauen, deren Scheidungsverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen sind, hilft das Urteil nicht mehr. Sie müssen mit den Verlusten leben. Die Entscheidung gilt nur für die Zukunft.