Bewährung für den Todes-Fahrer
ANNABERG-B./CHEMNITZ - Einen kurzen Moment lang war Maik S. (43) unaufmerksam. Als er ausparken wollte, übersah er eine Rentnerin, die auf dem Fußweg lief. Die 75-Jährige musste den Blackout mit ihrem Leben bezahlen. Der Angeklagte hatte deutlich mehr Glück, kam vor dem Amtsgericht Chemnitz gestern mit Bewährung davon.
Gegen 15 Uhr wollte Dachdecker Maik S. sein Grundstück, das direkt an der B 95 in Annaberg-Buchholz liegt, verlassen. Er stieg in seinen Kleinbus VW T 5 und legte den Rückwärtsgang ein. Beim Verlassen der Einfahrt polterte es plötzlich an der Hinterachse. Der Annaberger hatte eine Fußgängerin übersehen, die gerade den Gehweg entlang lief. Durch den Zusammenstoß stürzte die Frau und wurde vom linken Hinterrad überrollt. Die Verletzungen (u.a. Zerreißung der Brustorgane) waren so schwerwiegend, dass sie am 14. März 2018, noch am selben Tag, im Krankenhaus verstarb.
Zur Tat wollte sich S. nicht äußern. Sein Verteidiger forderte lediglich ein Fahrverbot. Gericht und Staatsanwaltschaft lehnten ab. „Sie hätten auf dem Grundstück wenden müssen, anstatt rückwärts auf die Straße zu fahren“, so die Richterin. Durch eine Rollstuhlrampe im Inneren des VW und ein angrenzendes Wohnhaus war die Sicht erheblich eingeschränkt. Im Rechtsgespräch einigten sich die Parteien, die Berufung zu verwerfen. Damit ist das Urteil vom Amtsgericht Marienberg (sechs Monate Freiheitsstrafe, zwei Jahre Bewährungszeit) rechtskräftig.