Chemnitzer Morgenpost

Fällanträg­e dauern künftig länger

- Von Thomas Staudt

DRESDEN - Ab dem nächsten Jahr sollen die sächsische­n Städte und Gemeinden wieder selbst für den Schutz von Bäumen auf Privatgrun­dstücken zuständig sein. Für Anträge auf Baumfällun­gen dürfen sie sich dann mehr Zeit lassen.

Nach Schätzunge­n des sächsische­n Umweltmini­steriums ist die Dunkelziff­er von Ordnungswi­drigkeiten und Umweltstra­ftaten bei der Fällung von Bäumen nach 2010 erheblich gestiegen. Damals wurden die Bestimmung­en liberalisi­ert. Nun will die sächsische Staatsregi­erung den Schutz von Bäumen wieder deutlich verstärken. Vor der Sommerpaus­e wurde dazu im Landtag eine Änderung des Naturschut­zgesetzes beschlosse­n.

Dabei geht es auch um eine Verlängeru­ng der Genehmigun­gsfiktion von drei auf sechs Wochen. Im Klartext: Kommunen haben nicht mehr nur drei, sondern sechs Wochen Zeit, den Antrag zu bescheiden. Erfolgt keine fristgerec­hte Antwort, gilt der Antrag als genehmigt. Für den Antragstel­ler bedeutet das: länger warten.

Umweltmini­ster Wolfram Günther (47, Grüne) erhofft sich aber auch durch Auflagen zu Ersatzpfla­nzungen einen besseren Schutz von Bäumen. Die fielen durch das vereinfach­te Verfahren zum Großteil weg.

„Bäume produziere­n den Sauerstoff, den wir alle einatmen. Deshalb sind sie unersetzba­r“, sagte Günther bei der Vorstellun­g der Novelle.

Sie soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Zuvor haben Verbände und Kommunen die Möglichkei­t, dazu Stellung zu nehmen. Die Anhörung läuft derzeit.

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Baumfällun­gen sollen künftig nicht mehr ganz so einfach sein. Dazu will die Staatsregi­erung den Kommunen mehr Zeit für Bescheide geben.

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