Fällanträge dauern künftig länger
DRESDEN - Ab dem nächsten Jahr sollen die sächsischen Städte und Gemeinden wieder selbst für den Schutz von Bäumen auf Privatgrundstücken zuständig sein. Für Anträge auf Baumfällungen dürfen sie sich dann mehr Zeit lassen.
Nach Schätzungen des sächsischen Umweltministeriums ist die Dunkelziffer von Ordnungswidrigkeiten und Umweltstraftaten bei der Fällung von Bäumen nach 2010 erheblich gestiegen. Damals wurden die Bestimmungen liberalisiert. Nun will die sächsische Staatsregierung den Schutz von Bäumen wieder deutlich verstärken. Vor der Sommerpause wurde dazu im Landtag eine Änderung des Naturschutzgesetzes beschlossen.
Dabei geht es auch um eine Verlängerung der Genehmigungsfiktion von drei auf sechs Wochen. Im Klartext: Kommunen haben nicht mehr nur drei, sondern sechs Wochen Zeit, den Antrag zu bescheiden. Erfolgt keine fristgerechte Antwort, gilt der Antrag als genehmigt. Für den Antragsteller bedeutet das: länger warten.
Umweltminister Wolfram Günther (47, Grüne) erhofft sich aber auch durch Auflagen zu Ersatzpflanzungen einen besseren Schutz von Bäumen. Die fielen durch das vereinfachte Verfahren zum Großteil weg.
„Bäume produzieren den Sauerstoff, den wir alle einatmen. Deshalb sind sie unersetzbar“, sagte Günther bei der Vorstellung der Novelle.
Sie soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Zuvor haben Verbände und Kommunen die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Die Anhörung läuft derzeit.