Ministerin Köpping: Städte dürfen selbst entscheiden
Weihnachtsmärkte im Corona-Jahr
DRESDEN - Auch beim Thema Weihnachtsmärkte bleibt Sachsen weniger coronastreng als andere: Es kommt keine zentrale Verordnung, nur ein Vorschlag der Landesregierung. Damit darf jede Gemeinde selbst entscheiden.
„Es wird bei den Weihnachtsmärkten keine einheitliche Regelung für Sachsen geben“, sagt Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD). Auch Vorgaben erspare sich das Land. Es gebe nur Empfehlungen. Aufgeschrieben ist das in der neuen Corona-Verordnung, die ab morgen gilt - übrigens bis ins neue
Jahr hinein, weil viele Weihnachtsmärkte länger aufhaben dürfen.
Auch die Höchstzahl an Infektionen, ab der die Situation örtlich neu bewertet werden muss, kommt nur als Vorschlag: 20 Infizierte auf 100 000 Einwohner. Selbst die Nachverfolgung beim Ausschank von Speis und Trank wird allein „empfohlen“. Nicht einmal Maskenpflicht wird angeordnet, betonte die Ministerin. Auch das obliege den Kommunen und eventuell ihren Ratsversammlungen. Hintergrund: Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (48, FDP) hat entsprechende Überlegungen regional angestellt, Chemnitz hingegen plant derzeit ohne Maskenpflicht.
Was aber weiter landesweit gilt: Zwingend ist auf jedem Markt der Mindestabstand. Generell sagte Köpping: „Ich bin eine große Verfechterin der Regionalisierung. Sonst sinkt die Akzeptanz.“Immerhin wäre es schwer vermittelbar, wenn angenommen Dresden den Faktor „20 auf 100000“überschreitet, dafür aber auch ein Markt im Erzgebirge ausfallen müsste.
Der Ball liegt also bei den Kommunen. Ebenso das Risiko für Entschädigungen, falls ein geplanter Markt doch abgesagt oder abgebrochen werden muss, so Beobachter.