Auwald-Mord: Verteidigung beklagt einseitige Ermittlungen
LEIPZIG - Austeilen statt einlassen! Im Prozess um den Mord an einer jungen Mutter im Leipziger Auwald (MOPO berichtete) haben die Anwälte des angeklagten Deutsch-Afghanen Edris Z. (31) den Weg der Konfrontationsverteidigung beschritten. Der Staatsanwaltschaft warfen sie einseitige Ermittlungen vor.
Rund 90 Minuten hatten Petra Costabel und Georg Rebentrost das Gericht am Morgen warten lassen, um im Haftraum mit ihrem Mandanten letzte Details einer Erklärung zu besprechen. Was dann kam, war jedoch keine Stellungnahme des Angeklagten zum Mord-Vorwurf, sondern eine Mixtur aus Belehrung, Vorwürfen und einem Beweisantrag.
Edris Z. werde sein Recht auf Schweigen wahrnehmen und die Richter hätten das „ohne Wertung“zu akzeptieren, referierte Verteidiger Rebentrost im Stile einer Erstsemestervorlesung. Es ginge nicht darum, eine Tat zu rechtfertigen, sondern Beweggründe und Motive aufzuklären. Das „falsche Narrativ“vom eifersüchtigen Ex-Freund, das die Anklage zeichne, sei durch „Schwächen der staatsanwaltlichen Ermittlungen“entstanden. Zeugen seien einseitig ausgewählt worden, so der Anwalt.
Co-Verteidigerin Costabel beantragte sodann, einen weiteren forensischen Gutachter zu bestellen - zum Beweis der These, dass Antidepressiva „Mordgelüste“auslösen könnten. Den vom Gericht bestellten forensischen Psychiater Dr. Matthias Lammel (68) sprach die Verteidigung die fachliche Eignung ab.
Mit dem Einwand, dass sich Edris Z. bislang nie zur Einnahme von Antidepressiva geäußert habe und sich fortan „schweigend“verteidigen wolle, beantragte Staatsanwalt Ulrich Jakob die Zurückweisung des Beweisantrags. Das Gericht will darüber am 4. November entscheiden. -bi.