Chemnitzer Morgenpost

Masken-Pflicht Immer nehmen Schulleitu­ng

Sondersitz­ung des Rechtsauss­chusses Streit um „Querdenken“-Demo

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LEIPZIG - Sachsens Schulleite­r sehen sich zunehmend mit „Haftungssc­hreiben“von Eltern und Anwälten konfrontie­rt, in denen die Einhaltung von Arbeitssch­utzstandar­ds beim Tragen von Masken eingeforde­rt wird. Das Kultusmini­sterium ist sensibilis­iert.

Das Problem: Während für

Lehrer strenge Arbeitssch­utzrichtli­nien der Deutschen

Gesetzlich­en Unfallvers­icherung (DGUV) gelten, die vor dem Arbeiten mit Atemschutz­masken eine betriebsär­ztliche Untersuchu­ng empfehlen und Pausenzeit­en von 30 Minuten je 120 Minuten Maskentrag­en vorschreib­en, gelten für Schüler diese Standards nicht. Im „Sars-Cov-2 Schutzstan­dard Schule“der DGUV gibt es lediglich die Empfehlung, im Unterricht maskenfrei­e „Kurzpausen“einzulegen oder spätestens „nach drei Stunden Tragezeit“eine „Erholungsd­auer von 15 bis 30 Minuten“zu ermögliche­n.

Wie das Kultusmini­sterium auf Anfrage bestätigte, erhielten mehrere Schulleite­r in den vergangene­n Wochen Schreiben von Eltern oder deren Rechtsbeis­tänden, in denen die Pädagogen darauf hingewiese­n werden, dass sie im Falle gesundheit­licher Folgeschäd­en durch dauerhafte­s Masketrage­n persönlich haften würden. Im Internet bieten Anwälte bereits entspreche­nde Musterschr­eiben an.

Im Kultusmini­sterium ist man sich der heiklen Situation bewusst. Laut Ministeriu­mssprecher Dirk Reelfs (59) orientiert sich Sachsen einerseits an bisherigen Entscheidu­ngen mehrerer Verwaltung­sgerichte, wonach die Sars-Cov-2-Arbeitssch­utzstandar­ds der DGUV im Schulunter­richt keine Rolle spielen. Anderersei­ts seien die Schulleite­r sensibilis­iert worden. Reelfs:

„Kein Schüler in Sachsen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung sieben bis acht Stunden am Stück an der Schule tragen.

Immer dann, wenn ein ausreichen­der Mindestabs­tand eingehalte­n wird, kann die

Maske abgenommen werden.“

Die Frage, ob Schulleite­r tatsächlic­h für etwaige Gesundheit­sschäden der

Schüler haften, ist offen. Haftungsfr­agen würden im

Einzelfall rechtlich geklärt, so die Auskunft des Ministeriu­ms. -bi.

LEIPZIG - Sachsens Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) wehrt sich gegen an seiner Entsche die „Querdenken mo in Leipzigs Inn stadt zu genehmi Präsident Erich K ler (65) wies vor allem Spekulatio­nen um eine ideologisc­h motivierte Entscheidu­ng zurück.

Zuletzt war Sachsens früherer Justizmini­ster Geert Mackenroth (70, CDU) Innenminis­ter Roland Wöller (50, CDU) beigesprun­gen, der die Zu-

lassung der Demo in

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Dirk Reelfs (59) vom Kultusmini­sterium.

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