Masken-Pflicht Immer nehmen Schulleitung
Sondersitzung des Rechtsausschusses Streit um „Querdenken“-Demo
LEIPZIG - Sachsens Schulleiter sehen sich zunehmend mit „Haftungsschreiben“von Eltern und Anwälten konfrontiert, in denen die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards beim Tragen von Masken eingefordert wird. Das Kultusministerium ist sensibilisiert.
Das Problem: Während für
Lehrer strenge Arbeitsschutzrichtlinien der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelten, die vor dem Arbeiten mit Atemschutzmasken eine betriebsärztliche Untersuchung empfehlen und Pausenzeiten von 30 Minuten je 120 Minuten Maskentragen vorschreiben, gelten für Schüler diese Standards nicht. Im „Sars-Cov-2 Schutzstandard Schule“der DGUV gibt es lediglich die Empfehlung, im Unterricht maskenfreie „Kurzpausen“einzulegen oder spätestens „nach drei Stunden Tragezeit“eine „Erholungsdauer von 15 bis 30 Minuten“zu ermöglichen.
Wie das Kultusministerium auf Anfrage bestätigte, erhielten mehrere Schulleiter in den vergangenen Wochen Schreiben von Eltern oder deren Rechtsbeiständen, in denen die Pädagogen darauf hingewiesen werden, dass sie im Falle gesundheitlicher Folgeschäden durch dauerhaftes Masketragen persönlich haften würden. Im Internet bieten Anwälte bereits entsprechende Musterschreiben an.
Im Kultusministerium ist man sich der heiklen Situation bewusst. Laut Ministeriumssprecher Dirk Reelfs (59) orientiert sich Sachsen einerseits an bisherigen Entscheidungen mehrerer Verwaltungsgerichte, wonach die Sars-Cov-2-Arbeitsschutzstandards der DGUV im Schulunterricht keine Rolle spielen. Andererseits seien die Schulleiter sensibilisiert worden. Reelfs:
„Kein Schüler in Sachsen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung sieben bis acht Stunden am Stück an der Schule tragen.
Immer dann, wenn ein ausreichender Mindestabstand eingehalten wird, kann die
Maske abgenommen werden.“
Die Frage, ob Schulleiter tatsächlich für etwaige Gesundheitsschäden der
Schüler haften, ist offen. Haftungsfragen würden im
Einzelfall rechtlich geklärt, so die Auskunft des Ministeriums. -bi.
LEIPZIG - Sachsens Oberverwaltungsgericht (OVG) wehrt sich gegen an seiner Entsche die „Querdenken mo in Leipzigs Inn stadt zu genehmi Präsident Erich K ler (65) wies vor allem Spekulationen um eine ideologisch motivierte Entscheidung zurück.
Zuletzt war Sachsens früherer Justizminister Geert Mackenroth (70, CDU) Innenminister Roland Wöller (50, CDU) beigesprungen, der die Zu-
lassung der Demo in