Häftlinge dürfen sich jetzt weniger duschen
49 Infizierte! Corona-Welle auch im Knast
DRESDEN - Die zweite Corona-Welle schwappt nun auch hinter Gitter. Allein in der Haftanstalt Dresden wurden 30 Gefangene positiv getestet. Auch die anderen JVAs sind betroffen. Das hat Konsequenzen. Nicht nur hinter Gittern, sondern ebenfalls an den Gerichten. Vorerst werden fast keine U-Häftlinge mehr zu ihren Prozessen gebracht.
Von 3 212 Insassen in ganz Sachsen sind derzeit 49 als Covid-19-Infizierte registriert. Folge: massive Einschränkungen hinter Gittern. Nach MOPO-Informationen wurde in der JVA Dresden (733 Insassen, davon 215 in U-Haft) der „Aufschluss“gekürzt. Die Zeit, in der sich Häftlinge innerhalb der Anstalt frei bewegen können, wurde auf eine Stunde beschränkt, die Duschzeit auf 15 Minuten. Hofgänge gibt es nur noch mit Maske. Auch Lockerungen wie offener Vollzug wurden beschränkt. Zwar dürfen Knackis im hafteigenen Shop einkaufen, aber nur noch „to go“, auf vorherige Bestellung. Besuche von draußen wurden ausgesetzt.
„Der Kontakt zwischen den Gefangenen und ihren Rechtsanwälten wird gewährleistet“, so Regierungsrätin Anja Rücker von der JVA. „Soweit möglich, verweisen wir auf telefonische oder schriftliche Abstimmung. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Videotelefonie zu nutzen.“
Zwei Corona-Fälle in Dresden bestätigte das Labor. Diese Insassen sind in einem Spezialtrakt untergebracht.
Die übrigen, per Schnelltest positiv getesteten, sind in Einzelzellen in Quarantäne. Vorerst bis 25. November. Bedeutet: Viele U-Häftlinge werden nicht zu ihren Prozessen gebracht. Sogenannte Sammeltransporte entfallen vorerst. Jede einzelne doch notwendige „Auslieferung“muss mit den Richtern abgesprochen werden.
Dennoch ist Martin Uebele (61), Präsident des Landgerichts Dresden, optimistisch: „Großverfahren werden sicher nicht platzen. Wir haben ja den sogenannten Corona-Paragrafen.“Im März beschloss der Gesetzgeber, dass Verfahren coronabedingt ohne Folgen bis zu zwei Monate ausgesetzt werden können. „Und trotzdem wird jeder einzelne Fall geprüft“, so Uebele. Sogar Schutzanzüge für Angeklagte sind im Gespräch. Aber vorerst setzt die Justiz auf Quarantäne, Masken und Prozesspausen.
Übrigens: Die 1874 Bediensteten in Sachsens JVAs werden wöchentlich getestet. Derzeit gelten zwölf als infiziert. sts