Tanzschulen wollen gegen Dauer-Schließung klagen
LEIPZIG - Seit sechs Monaten warten sie, dass die Musik wieder angeht. Doch jetzt haben Sachsens Tanzschul-Besitzer die Geduld verloren. Weil sie sich benachteiligt fühlen, wollen sie gegen den Freistaat klagen.
Sie haben sich zu einer „Interessengemeinschaft Tanzen“zusammengetan, um Stärke zu zeigen: über 100 sächsische Tanzschulen und Tanzsportvereine. Denn seit November dreht sich nichts mehr auf ihrem Parkett. Und das finden die Tanzlehrer ungerecht. „Wir haben Hygiene-Konzepte, dürfen aber nicht einmal Individualunterricht für ein negativ getestetes Tanzpaar aus einem Hausstand geben“, berichtet IG-Sprecher Oliver Thalheim (43), der in Leipzig eine Tanzschule betreibt. In Musikschulen sei hingegen Individualunterricht längst erlaubt. „Eine Ungleichbehandlung“, beklagt Thalheim.
Als die Tanzlehrer zu Monatsbeginn ankündigten, ab dem 19. April wieder unterrichten zu wollen, drohte das Dresdner Sozialministerium sofort mit der Bußgeldkeule. Anstatt
Tausende Euro Strafe zu riskieren, wollen die Tanzschulen das Geld nun lieber in eine Klage investieren. „Es wird uns vor Gericht um die Vergleichbarkeit mit anderen Branchen gehen“, so Thalheim zur Morgenpost. Mit einem Anwalt werde gerade das Vorgehen beraten. Denn obwohl die IG die Interessen von 1 000 Tanzlehrern, Angestellten und Azubis vertritt, ist sie selbst nicht klageberechtigt. Thalheim: „Eine Tanzschule muss die Klage einreichen, wir beraten derzeit, wer das macht.“
Auf Anfrage teilte das Sozialministerium
gestern mit, dass eine Öffnung derzeit „ausgeschlossen“sei. Unterricht könne aber „außerhalb der
Tanzschulen im Rahmen der Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus Tanzlehrer)“erteilt werden. -bi.