Staatsanwalt fordert die Höchststrafe
Messer-Terrorist für immer hinter Gitter?
Lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld und Vorbehalt der Sicherungsverwahrung: Die Bundesanwaltschaft forderte gegen den Dschihadisten Abdullah A.H.H. (21) gestern in Dresden die Höchststrafe. Anders als die Jugendgerichtshilfe kommt für sie auch keine Jugendstrafe mehr in Betracht.
Mit zwei extra dafür gekauften Küchenmessern griff Abdullah A.H.H. am 4. Oktober 2020 das Paar Oliver L. (53) und Thomas L. (†55) in der Dresdner Innenstadt an, verletzte Ersteren lebensgefährlich, tötete Thomas L. Daran besteht für Staatsanwalt Marcel Croissant (44) kein Zweifel: „Der Angeklagte hat großes Leid über eine Vielzahl von Menschen gebracht“, sagte er. Es sei nicht nur ein Angriff auf das Paar gewesen: „Es war ein Angriff auf uns alle.“
Die Homophobie und die dschihadistische Orientierung sieht die Anklage als niedrige Beweggründe, die plötzliche
Attacke als Heimtücke. Beides spricht für Mord. Mangelnde Reife erkennt die Bundesanwaltschaft bei Abdullah A.H.H. allerdings nicht, begründet das unter anderem mit der Planmäßigkeit seiner Tat. Zudem halten die Staatsanwälte ihn nach wie vor für gefährlich: „Es ist völlig offen, ob eine Wiedereingliederung des Angeklagten jemals wieder erfolgen kann“, so Croissant. „Er war und ist von der Richtigkeit seiner islamistisch-dschihadistischen Ideologie überzeugt.“
Weitere Straftaten seien wahrscheinlich. So hatte Abdullah A.H.H. bei seiner Festnahme schon wieder ein Messer im Rucksack: „Es liegt mehr als nahe, dass er konkret zu einem weiteren Anschlag entschlossen war“, so der Staatsanwalt und fordert lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Das heißt, dass keine vorzeitige Aussetzung zur Bewährung infrage kommt. eho