Chemnitzer Morgenpost

Krankensch­ein per Telefon

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BERLIN - Bei leichten Atemwegser­krankungen können sich Versichert­e auch weiterhin telefonisc­h krankschre­iben lassen. Der dafür zuständige Gemeinsame Bundesauss­chuss hat die während der Corona-Pandemie getroffene Sonderrege­lung zur Feststellu­ng der Arbeitsunf­ähigkeit gestern bis 30. September verlängert, wie das Gremium von Ärzten, Krankenkas­sen und Kliniken mitteilte.

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