Chemnitzer Morgenpost

Rentner (86) überfährt seinen Nachbarn († 88)!

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CHEMNITZ - Selbst moderne Technik wie Parkpilot und Rückfahrka­mera konnten ein Unfall-Drama in Chemnitz nicht verhindern. Rentner Carl-Heinz B. (86) überfuhr beim Rückwärts-Fahren seinen Nachbarn (88). Der Mann erlag später in der Klinik seinen Verletzung­en.

Am Amtsgerich­t Chemnitz lautete die Anklage auf fahrlässig­e Tötung. Auf einer Zufahrt zu seiner Wohnung in der Andréstraß­e übersah Carl-Heinz B. mit seinem Renault den Fußgänger, so der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft. Durch den Zusammenst­oß stürzte der Mann. Laut Anklage wurde der 88-Jährige bis zu vier Meter mitgeschle­ift. „Auf keinen

Fall“, entgegnete B. Seinen Fehler gab er aber zu: „Weil es links und rechts Begrenzung­ssteine gibt, hat das Auto immer wie verrückt gepiept. Deswegen habe ich wohl nicht so gut drauf geachtet.“

Ein Gutachter teilte mit, dass der Verstorben­e mehrere Sekunden erkennbar war, sofern der Angeklagte auf Innen-, Außenspieg­el und Rückfahrka­mera geachtet hätte. Tatsächlic­h habe er aber nur in den linken Spiegel geschaut, so B. Aber auch das Opfer hätte genauer auf die Umgebung achten müssen.

Der Nachbar erlitt unter anderem ein SchädelHir­n-Trauma und starb zwei Tage nach dem 2. Oktober 2020 im Krankenhau­s. „Ich habe mich 100-mal bei den Angehörige­n entschuldi­gt. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdreh­en“, bedauert B. den Unfall. Der Rentner muss 3 500 Euro (70 Tagessätze à 50 Euro) Geldstrafe zahlen.

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Carl-Heinz B. (86) stand wegen fahrlässig­er Tötung vor dem Amtsgerich­t Chemnitz.
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In der Andréstraß­e hatte der Senior beim Rückwärtsf­ahren einen Mann (†88) übersehen.

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