Familie aus Georgien darf zurückkehren
Abschiebung war rechtswidrig
Erleichterung in der georgischen Hauptstadt: Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass die Abschiebung von Ilona (32), Ilia Imerlishvili (33) und ihrer sieben Kinder rechtswidrig war. Nun muss der Freistaat Sachsen sie wieder zurückholen.
Das Schicksal der georgischstämmigen Familie bewegte ganz Deutschland: Mitten in der Nacht mussten sie packen und zum Flughafen, fünf der sieben Kinder hatten Georgien noch nie gesehen. Die Kinder waren es auch, die nun das Gericht dazu bewegten, gegen die Abschiebung zu entscheiden: Gymnasiastin Lika (11) und Grundschüler Luka (10) hatten Anträge auf einen Aufenthaltstitel gestellt: „Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hauptsacheverfahren sei für sie nicht offensichtlich zu verneinen, da sie seit vier Jahren erfolgreich das Gymnasium bzw. die Grundschule besuchten“, heißt esvom Gericht.„Eshandlesich bei ihnen damit um Jugendliche und Heranwachsende, bei denen angenommen werden könne, dass sie gut integriert seien.“So steht ihnen bis zur Entscheidung ein Aufenthaltsrecht zu, das auch der Familie eine Duldung bringt.
Nun sind die Behörden am Zug: „Die Landesdirektion wird den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes auswerten und dessen Umsetzung - soweit diese in ihrer Zuständigkeit liegt - vollziehen“, so Landesdirektions-Sprecher Holm Felber (62). „Die Details sind noch nicht geklärt.“
In Tiflis brachen Freudentränen aus: „Wir haben geschrien vor Freude“, sagt Ilona Imerlishvili (32) der MOPO. „Auch unsere Arbeitgeber haben sich schon gemeldet, dass wir weitermachen können. Die Schule geht auch im September wieder los. Wir können wieder nach Hause! Vielen Dank an unsere Anwältin Anne Nitschke, das Gericht und alle, die uns unterstützt haben!“eho