Gerichtsentscheid: Rechte Plakate weg
BAUTZEN - Die „Hängt die Grünen!“-Wahlplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“müssen abgehängt werden. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen entschieden. Es stufte die Plakate als Volksverhetzung ein.
Das OVG gab damit der Stadt Zwickau recht, die mit einer Verfügung gegen die Plakate vorgegangen war. Demnach stellten sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, erklärte das Gericht. Damit beurteilte das OVG die Sache anders als zuvor das Verwaltungsgericht Chemnitz. Das hatte in erster Instanz entschieden, dass die Plakate hängen bleiben dürfen, wenn auch mit einem Abstand von 100 Metern zu Wahlplakaten der Grünen. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.