Verbotener Schwibbogen
LICHTENAU - Wegen eines Schwibbogens mit Hakenkreuz und Reichsadler ermittelt die Polizei gegen eine Frau (39) und einen Mann (46) aus dem mittelsächsischen Lichtenau. Zeugen war die verfassungsfeindliche Weihnachtsbeleuchtung im Wohnungsfenster der beiden aufgefallen. Sie alarmierten daraufhin die Polizei. Gegen das Paar wird nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.