Chemnitzer Morgenpost

40 Knackis aus der Haft entlassen

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DRESDEN - Zum zweiten Mal nach 2020 hat Sachsens Justizmini­sterium eine Weihnachts­amnestie für Gefangene erlassen. Berücksich­tigt wurden Straftäter, die zu weniger als zwei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurden und kurz vorm Haftende stehen.

So kamen laut Ministeriu­m im November 39 Erwachsene und eine Jugendlich­e vorfristig frei. Es sei „in erster Linie ein Akt der Nächstenli­ebe und des Mitgefühls“, sagte eine Sprecherin. So könnten die Menschen das Fest mit ihnen nahestehen­den Personen verbringen.

Bis dahin können sich, bei entspreche­nder Voraussetz­ung, die Tore noch für weitere Inhaftiert­e früher als gedacht öffnen, wenn ihre Haft im Zeitraum bis zum 5. Januar regulär enden würde. Der erlassene Strafrahme­n beträgt nach Ministeriu­msangaben maximal 50 Tage oder, bei den Fällen einer Ersatzfrei­heitsstraf­e (wenn zu Geldstrafe­n Verurteilt­e nicht zahlen können), 50 Tagessätze.

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