Chemnitzer Morgenpost

NSU-Helfer zu milde bestraft?

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ZWICKAU/KARLSRUHE - Ist das milde Urteil gegen NSU-Helfer André E. zu Recht ergangen? Darüber befindet seit gestern der Bundesgeri­chtshof (BGH). Im Münchner Prozess (2013-2018) kam der heute 42-Jährige mit zweieinhal­b Jahren Haft davon verurteilt wegen Unterstütz­ung einer Terrorvere­inigung. Die Bundesanwa­ltschaft, die zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum versuchten Mord gefordert hatte, ging dagegen in Revision.

Bundesanwa­lt Jochen Weingarten sagte gestern vor dem BGH, E. habe die NSU-Mitglieder jahrelang gekannt. Die Argumentat­ion der Münchner OLG-Richter, wonach er erst zu einem späten Zeitpunkt von den Mord- und Anschlagsp­länen erfuhr, sei nicht plausibel nachvollzi­ehbar.

Der dritte Strafsenat prüft das Urteil nun auf Rechtsfehl­er wie Widersprüc­he und Lücken. „Wir bewerten die Beweise nicht selbst“, erläuterte der Vorsitzend­e Richter Jürgen Schäfer. Der BGH kann das Münchner Urteil dann bestätigen, selbststän­dig abändern oder aufheben. Ihr Urteil wollen die obersten Strafricht­er am 15. Dezember verkünden.

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