NSU-Helfer zu milde bestraft?
ZWICKAU/KARLSRUHE - Ist das milde Urteil gegen NSU-Helfer André E. zu Recht ergangen? Darüber befindet seit gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Im Münchner Prozess (2013-2018) kam der heute 42-Jährige mit zweieinhalb Jahren Haft davon verurteilt wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung. Die Bundesanwaltschaft, die zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum versuchten Mord gefordert hatte, ging dagegen in Revision.
Bundesanwalt Jochen Weingarten sagte gestern vor dem BGH, E. habe die NSU-Mitglieder jahrelang gekannt. Die Argumentation der Münchner OLG-Richter, wonach er erst zu einem späten Zeitpunkt von den Mord- und Anschlagsplänen erfuhr, sei nicht plausibel nachvollziehbar.
Der dritte Strafsenat prüft das Urteil nun auf Rechtsfehler wie Widersprüche und Lücken. „Wir bewerten die Beweise nicht selbst“, erläuterte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Der BGH kann das Münchner Urteil dann bestätigen, selbstständig abändern oder aufheben. Ihr Urteil wollen die obersten Strafrichter am 15. Dezember verkünden.