Erste Hotels klagen gegen Corona-Notverordnung
Kein Verständnis für Schließung
EIBENSTOCK - Wegen der hohen Infektionszahlen sind Hotels und Pensionen in Sachsen nur noch für Geschäftsreisende geöffnet. Den Betreibern und dem Personal geht es - auf gut Deutsch - dreckig. Hotelier Ralf Schibelius (44) will sich das nicht länger gefallen lassen und klagt.
Nichts geht mehr: „Seit 22. November haben wir geschlossen“, sagt Ralf Schibelius. Er betreibt das Hotel am Bühl in Eibenstock (Erzgebirgskreis). Für Geschäftsreisende ist das Hotel nicht interessant, Touristen darf Schibelius nicht aufnehmen. Das Beherbergungsverbot gilt noch bis zum 12. Dezember. Die Aussichten, dass sich danach etwas ändert, sind bescheiden. 75 Mitarbeiter arbeiten in seinem Hotel - eigentlich. Aber im Moment geht nur der Außer-Haus-Verkauf von Speisen. Den Umsatzverlust bis Jahresende beziffert Schibelius auf 600 000 Euro. „Der Branche geht es wirklich schlecht.“
Auch deshalb hat er sich entschlossen, gegen die Verordnung ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen anzustrengen. Im Klartext: Schibelius klagt. Unterstützt wird er dabei vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Sachsen. „Rechts und links von uns sind die Hotels noch offen“, schimpft
DEHOGA-Vize Jens Ellinger (61) mit Blick auf Tschechien, Polen oder Thüringen. „Das ist wettbewerbsverzerrend.“Zu einem klaren Schnitt hat sich das Kempinski in Dresden entschlossen. Das Grandhotel ist seit Mittwoch dicht.
Der DEHOGA Sachsen will ein ähnliches Verfahren mit einem betroffenen Gastronomen folgen lassen. Dort liegen bereits weitere Klagen gegen die Corona-Notfallverordnung vor. Erste Entscheidungen könne es bereits in der nächsten Woche geben, sagte ein Gerichtssprecher.