Chemnitzer Morgenpost

Die „Judensau“darf vorerst bleiben

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KARLSRUHE - Die Sau säugt zwei Juden, ein anderer guckt ihr in den Po: Das historisch­e Sandsteinr­elief an der weltberühm­ten Wittenberg­er Stadtkirch­e, in der einst Reformator Luther predigte, ist nur eines von Dutzenden antisemiti­schen Darstellun­gen europaweit. Nun hat der Bundesgeri­chtshof geurteilt. Die als „Judensau“bezeichnet­e Schmähplas­tik aus dem 13. Jahrhunder­t muss nicht entfernt werden.

Begründung: Durch eine Bodenplatt­e und einen Aufsteller mit erläuternd­em Text habe die Kirchengem­einde das „Schandmal“in ein „Mahnmal“umgewandel­t, so die Karlsruher Richter. Kläger Michael Düllmann, der 1978 zum Judentum konvertier­te, kämpft seit 2018 gerichtlic­h für die Entfernung des Wittenberg­er Sandsteinr­eliefs, weil er es als Beleidigun­g empfindet. 2020 hatte das Oberlandes­gericht Naumburg die Klage abgewiesen. Er will nun vor das Bundesverf­assungsger­icht ziehen.

 ?? ?? Im Rechtsstre­it um die Schmähplas­tik an der Stadtkirch­e Wittenberg hat der BGH sein Urteil gefällt.
Im Rechtsstre­it um die Schmähplas­tik an der Stadtkirch­e Wittenberg hat der BGH sein Urteil gefällt.

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