Die „Judensau“darf vorerst bleiben
KARLSRUHE - Die Sau säugt zwei Juden, ein anderer guckt ihr in den Po: Das historische Sandsteinrelief an der weltberühmten Wittenberger Stadtkirche, in der einst Reformator Luther predigte, ist nur eines von Dutzenden antisemitischen Darstellungen europaweit. Nun hat der Bundesgerichtshof geurteilt. Die als „Judensau“bezeichnete Schmähplastik aus dem 13. Jahrhundert muss nicht entfernt werden.
Begründung: Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das „Schandmal“in ein „Mahnmal“umgewandelt, so die Karlsruher Richter. Kläger Michael Düllmann, der 1978 zum Judentum konvertierte, kämpft seit 2018 gerichtlich für die Entfernung des Wittenberger Sandsteinreliefs, weil er es als Beleidigung empfindet. 2020 hatte das Oberlandesgericht Naumburg die Klage abgewiesen. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.