Verfassungsrichter rügen Merkel
Karlsruhe gibt AfD recht
KARLSRUHE - Hat Angela Merkel (67) als Kanzlerin gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, als sie die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich (57) zum Thüringen-MP mit Stimmen von CDU und AfD als „unverzeihlich“bezeichnete? Ja, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht und gab der Kläger-Partei recht.
Rückblick: Im Februar 2020 ließ sich Kemmerich vom Thüringer Landtag zum Ministerpräsidenten wählen - mit den Stimmen der AfD-Fraktion. Ein Tabubruch! Die Empörung war deutschlandweit groß. Auch Kanzlerin Merkel schaltete sich ein, sprach von einem „unverzeihlichen“Vorgang, der rückgängig gemacht werden müsse.
Jetzt urteilten die Karlsruher Richter: Damit ging die Kanzlerin zu weit. Sie habe nicht als Privatperson oder CDU-Mitglied gesprochen, sondern als Regierungs-Chefin - und als solche sei sie zur Neutralität verpflichtet. Sie habe das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt.
Auswirkungen hat die Rüge für Merkel jedoch nicht. Bei sogenannten Organklagen prüfen Verfassungsrichter ausschließlich, ob Rechte verletzt wurden oder nicht, und stellen dies entsprechend fest. Dennoch feiert AfD-Chef Tino Chrupalla (47) das Urteil: „Nach so einer Ohrfeige wäre ein Rücktritt fällig gewesen. Merkel hat Glück, dass ihr dies als Ex-Kanzlerin erspart bleibt.“