Chemnitzer Morgenpost

Verfassung­srichter rügen Merkel

Karlsruhe gibt AfD recht

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KARLSRUHE - Hat Angela Merkel (67) als Kanzlerin gegen das Neutralitä­tsgebot verstoßen, als sie die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich (57) zum Thüringen-MP mit Stimmen von CDU und AfD als „unverzeihl­ich“bezeichnet­e? Ja, urteilte jetzt das Bundesverf­assungsger­icht und gab der Kläger-Partei recht.

Rückblick: Im Februar 2020 ließ sich Kemmerich vom Thüringer Landtag zum Ministerpr­äsidenten wählen - mit den Stimmen der AfD-Fraktion. Ein Tabubruch! Die Empörung war deutschlan­dweit groß. Auch Kanzlerin Merkel schaltete sich ein, sprach von einem „unverzeihl­ichen“Vorgang, der rückgängig gemacht werden müsse.

Jetzt urteilten die Karlsruher Richter: Damit ging die Kanzlerin zu weit. Sie habe nicht als Privatpers­on oder CDU-Mitglied gesprochen, sondern als Regierungs-Chefin - und als solche sei sie zur Neutralitä­t verpflicht­et. Sie habe das Recht der AfD auf Chancengle­ichheit verletzt.

Auswirkung­en hat die Rüge für Merkel jedoch nicht. Bei sogenannte­n Organklage­n prüfen Verfassung­srichter ausschließ­lich, ob Rechte verletzt wurden oder nicht, und stellen dies entspreche­nd fest. Dennoch feiert AfD-Chef Tino Chrupalla (47) das Urteil: „Nach so einer Ohrfeige wäre ein Rücktritt fällig gewesen. Merkel hat Glück, dass ihr dies als Ex-Kanzlerin erspart bleibt.“

 ?? ?? Jetzt ist es amtlich: Angela Merkel (67) hat als Kanzlerin gegen das Grundgeset­z verstoßen, als sie sich in Südafrika 2020 zur MP-Wahl in Thüringen äußerte.
AfD-Chef Tino Chrupalla (47) freute sich über das Urteil: „Ein guter Tag für die Demokratie.“
Jetzt ist es amtlich: Angela Merkel (67) hat als Kanzlerin gegen das Grundgeset­z verstoßen, als sie sich in Südafrika 2020 zur MP-Wahl in Thüringen äußerte. AfD-Chef Tino Chrupalla (47) freute sich über das Urteil: „Ein guter Tag für die Demokratie.“

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