SS-Wachmann (101) zu fünf Jahren Haft verurteilt
Es ist einer der wohl letzten Prozesse um das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte: 77 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Sachsenhausen wurde jetzt SS-Wachmann Josef S. (101) zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
Das in Brandenburg an der Havel tagende Landgericht Neuruppin sah es als erwiesen an, dass S. in dem berüchtigten KZ zwischen 1942 und 1945 wissentlich zum Massenmord an bis zu 3 500 Insassen beitrug. Bis zuletzt hatte Josef S. (er stammt aus Litauen) seine Tätigkeit geleugnet. Das Urteil entspricht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch oder eine Bewährungsstrafe plädiert.
Der Mann bleibt zunächst auf freiem Fuß, die Verteidigung kündigte Revision an.