Sieg vor Gericht AfD darf in die Stuttgarter Arena
STUTTGART - Die AfD in Baden-Württemberg kann ihren Landesparteitag am Wochenende nun doch wie geplant in der Stuttgarter Carl-Benz-Arena abhalten. Das Landgericht gab einem Eilantrag der Partei statt.
Was war passiert? Der Hallenbetreiber hatte dem Landesverband jüngst den Vertrag gekündigt. Er begründete den Schritt mit zu hohen Sicherheitsanforderungen und einem parallel laufenden Konzert der Fantastischen Vier mit bis zu 100 000 Besuchern im nahen Neckarpark. Ein weiteres Argument: Die Polizei rechne damit, dass die linke Szene den Parteitag stören wolle.
Alles kein Kündigungsgrund, urteilten jetzt die Richter. Der Staat sei in der Pflicht, für die Sicherheit zu sorgen. Zudem sei die Sache absehbar gewesen. Also wurde die Absage für unwirksam erklärt.
Die AfD hat öfter damit zu kämpfen, dass Betreiber der Partei keine Veranstaltungsräume zur Verfügung stellen wollen. Für den Landesparteitag am 2. und 3. Juli werden 1 000 Delegierte und Besucher erwartet. Dort soll u.a. der Landesvorsitz neu bestimmt werden, nachdem Bundestags-Fraktions-Chefin Alice Weidel (43) ihren Rückzug angekündigt hat.