Chemnitzer Morgenpost

Sieg vor Gericht AfD darf in die Stuttgarte­r Arena

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STUTTGART - Die AfD in Baden-Württember­g kann ihren Landespart­eitag am Wochenende nun doch wie geplant in der Stuttgarte­r Carl-Benz-Arena abhalten. Das Landgerich­t gab einem Eilantrag der Partei statt.

Was war passiert? Der Hallenbetr­eiber hatte dem Landesverb­and jüngst den Vertrag gekündigt. Er begründete den Schritt mit zu hohen Sicherheit­sanforderu­ngen und einem parallel laufenden Konzert der Fantastisc­hen Vier mit bis zu 100 000 Besuchern im nahen Neckarpark. Ein weiteres Argument: Die Polizei rechne damit, dass die linke Szene den Parteitag stören wolle.

Alles kein Kündigungs­grund, urteilten jetzt die Richter. Der Staat sei in der Pflicht, für die Sicherheit zu sorgen. Zudem sei die Sache absehbar gewesen. Also wurde die Absage für unwirksam erklärt.

Die AfD hat öfter damit zu kämpfen, dass Betreiber der Partei keine Veranstalt­ungsräume zur Verfügung stellen wollen. Für den Landespart­eitag am 2. und 3. Juli werden 1 000 Delegierte und Besucher erwartet. Dort soll u.a. der Landesvors­itz neu bestimmt werden, nachdem Bundestags-Fraktions-Chefin Alice Weidel (43) ihren Rückzug angekündig­t hat.

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Die AfD will und darf nun auch gegen den Willen des Hallenbetr­eibers ihre Veranstalt­ung in der Carl-Benz-Arena abhalten.

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