Staatsanwalt stellt Er gegen die Wachmä Mittlungen nner ein
DRESDEN - Offenbar hatten die Juwelenräuber keine Hilfe der Wachmannschaft: Nach dem spektakulären Einbruch ins Historische Grüne Gewölbe am 25. November 2019 kam schnell der Verdacht auf, dass Sicherheitsmänner mitgeholfen, Interna verraten haben könnten. Doch die Dresdner Staatsanwaltschaft fand dafür keine Anhaltspunkte.
vier Wachleute hatte die
Staatsanwaltschaft ermittelt, Vorwürfe gab es viele: Weitergabe sicherheitsrelevanter Unterlagen, Nichtscharfstellen des Alarms, zu zögerliche Reaktionen. Doch nichts davon ließ sich belegen. „Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen konnte ein hinreichender Tatverdacht gegen keinen der vier Beschuldigten begründet werden“, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (47). „Weder die Übergabe von Unterlagen noch persönliche Kontakte zwischen
den Wachleuten zu den sechs Angeklagten im laufenden Prozess wegen des Einbruchs waren im Zuge der Ermittlungen nachweisbar.“
Bei Durchsuchungen seien keine relevanten Gegenstände mit Bezug zum Einbruch gefunden worden. Auch andere Hinweise auf Unterstützung des Coups fanden sich nicht. So stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die vier Wachleute ein. Gegen weitere Angehörige des Wachschutzes gab es keine Ermittlungen.