Chemnitzer Morgenpost

Tischler Aufkleber

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Von Steffi Suhr

DRESDEN - Die Versuchung war groß, die Umsetzung ganz einfach. Aber eben strafbar. Wegen der „Vorbereitu­ng zur Herstellun­g von amtlichen Dokumenten“saß Tischler Roland R. (43) vorm Amtsrichte­r in Dresden. Er hortete Blanko-Impfpässe und Arztstempe­l in seiner Wohnung.

„Das kann man alles im Internet bestellen. Aber nur in Chargen zu 50 oder 100 Stück“, begründete der mehrfach vorbestraf­te Tischler die fast

200 Blanko-Impfpässe samt Impfpassau­fkleber, die bei ihm gefunden wurden.

Außerdem hatte Roland zahlreiche Stempel. So unter anderem vom „Impfzentru­m Dresden“, „Biontech“oder einem „Oberstabsa­rzt a. D.“. Die Ärzte gibt es tatsächlic­h. Eine „Bestellkon­trolle“im Netz gibt es aber offenbar nicht.

„Ich hatte keine Abnehmer für das alles, wollte die Pässe auch nicht verkaufen“, so Roland, der bereits wegen Betruges im Knast saß. „Ich wollte nur mal probieren, ob das geht. Es geht und es geht immer noch ...“

Der Amtsrichte­r verdonnert­e Roland zu einem Jahr Haft. Die Strafe wurde aber zur Bewährung ausgesetzt. Obwohl der Verurteilt­e Bewährungs­brecher war und zahlreiche Vorstrafen hat, ging der Jurist von einer positiven Kriminalpr­ognose aus. So sei Roland inzwischen von den Drogen weg, habe einen Job und wird demnächst Vater. Immerhin beträgt die Bewährungs­zeit drei Jahre. Wird Roland in der Zeit doch straffälli­g, muss er das Jahr Haft absitzen.

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Roland R. (43) hatte BlankoImpf­ausweise und Arztstempe­l daheim.
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 ?? ?? Robert H. (36, l.) sorgte auf dem Parkplatz, sein Anwalt Peter Fricke im Gerichtssa­al für Zoff.
Robert H. (36, l.) sorgte auf dem Parkplatz, sein Anwalt Peter Fricke im Gerichtssa­al für Zoff.
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Ein illegales Kuddelmudd­el: Blanko-Impfauswei­se, Aufkleber, Zubehör.

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