Chemnitzer Morgenpost

Berlin-Wahl muss wiederholt werden

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BERLIN - Die von zahlreiche­n Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnet­enhaus muss komplett wiederholt werden. Der Berliner Verfassung­sgerichtsh­of erklärte den Urnengang, der im September 2021 parallel zur Bundestags­wahl stattfand, genauso wie die Wahl zu den zwölf Berliner Bezirksver­ordnetenve­rsammlunge­n, gestern für ungültig.

Schon bei der Vorbereitu­ng der Wahl hätte es „schwere systematis­che Mängel“gegeben, so Gerichtspr­äsidentin Ludgera Selting (58). Zudem gab es eine „Vielzahl schwerer Wahlfehler“,

die sich auf die Zusammense­tzung des

Parlaments ausgewirkt hätten. Der Grundsatz der Allgemeinh­eit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden.

Als Beispiele für Wahlfehler nannte Selting falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzette­l, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokale­n sowie lange Schlangen davor mit Wartezeite­n von mitunter mehreren Stunden. In einem Teil der 2 256 Wahllokale stimmten Wähler noch nach 18 Uhr ab.

Die Wahl muss nun binnen 90 Tagen wiederholt werden, als möglicher Termin dafür zeichnet sich der 12. Februar ab.

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Der Berliner Verfassung­sgerichtsh­of entschied gestern, dass die Wahl so keinen Bestand hat.

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