Berlin-Wahl muss wiederholt werden
BERLIN - Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte den Urnengang, der im September 2021 parallel zur Bundestagswahl stattfand, genauso wie die Wahl zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, gestern für ungültig.
Schon bei der Vorbereitung der Wahl hätte es „schwere systematische Mängel“gegeben, so Gerichtspräsidentin Ludgera Selting (58). Zudem gab es eine „Vielzahl schwerer Wahlfehler“,
die sich auf die Zusammensetzung des
Parlaments ausgewirkt hätten. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden.
Als Beispiele für Wahlfehler nannte Selting falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor mit Wartezeiten von mitunter mehreren Stunden. In einem Teil der 2 256 Wahllokale stimmten Wähler noch nach 18 Uhr ab.
Die Wahl muss nun binnen 90 Tagen wiederholt werden, als möglicher Termin dafür zeichnet sich der 12. Februar ab.