48 Stunden
nach dem Ableben darf ein Leichnam in Sachsen frühestens beerdigt werden. Spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes muss er dann beerdigt werden (gilt bei Erdbestattungen). Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beizusetzen.