Chemnitzer Morgenpost

48 Stunden

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nach dem Ableben darf ein Leichnam in Sachsen frühestens beerdigt werden. Spätestens acht Tage nach Feststellu­ng des Todes muss er dann beerdigt werden (gilt bei Erdbestatt­ungen). Die Asche eines Verstorben­en ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscheru­ng auf einem Bestattung­splatz beizusetze­n.

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