100 Zentimeter
tief muss ein Sarg - gemessen von der Oberkante aus - auf einem Dresdner Friedhof im Erdreich liegen. Bei einer Urne reicht die Hälfte aus. Laut Paragraf 7 Absatz 1 im Sächsischen Bestattungsgesetz regeln die einzelnen Gemeinden solche Fragen in ihren Friedhofssatzungen. Das heißt, dass die geforderte Tiefe je nach Kommune variieren kann.