Chemnitzer Morgenpost

100 Zentimeter

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tief muss ein Sarg - gemessen von der Oberkante aus - auf einem Dresdner Friedhof im Erdreich liegen. Bei einer Urne reicht die Hälfte aus. Laut Paragraf 7 Absatz 1 im Sächsische­n Bestattung­sgesetz regeln die einzelnen Gemeinden solche Fragen in ihren Friedhofss­atzungen. Das heißt, dass die geforderte Tiefe je nach Kommune variieren kann.

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