Chemnitzer Morgenpost

Gaspreisbr­emse gilt schon ab Januar

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Die Gaspreisbr­emse kommt - und zwar nicht wie ursprüngli­ch geplant erst ab März. Die staatliche Entlastung soll rückwirken­d auch schon für Januar und Februar 2023 gelten. Ausgezahlt wird dann ab März.

Das geht aus dem Gesetzentw­urf von Wirtschaft­sminister Robert

Habeck (53, Grüne) hervor. So will die Ampel-Regierung die „Winterlück­e“schließen, die vor allem von CDU/CSU heftig kritisiert worden war. Die Bürger sollen auch in den kältesten Monaten des Jahres nicht auf Rekord-Rechnungen sitzen bleiben.

Die Gaspreisbr­emse bedeutet im Klartext: Haushalte und kleinere Unternehme­n erhalten 80 Prozent ihres Erdgas- oder Wärmeverbr­auchs zu einem garantiert­en Bruttoprei­s von 12 Cent pro Kilowattst­unde. Gelten soll die Staats-Subvention zunächst bis zum Ende 2023. Aber: Dann soll erneut geprüft werden, ob die Preisbrems­e weiter angezogen bleibt.

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Entlastung­en durch die Gaspreisbr­emse sollen rückwirken­d bereits ab Jahresbegi­nn gelten.

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