Kontaktbeschränkungen o.k.
LEIPZIG - Die sächsischen Kontaktbeschränkungen in der Frühphase der Corona-Pandemie sind rechtmäßig gewesen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Die Bundesrichter hatten Klagen gegen die Regelungen auf dem Tisch, die Sachsen und Bayern im März und April 2020 erlassen hatten. Bei der sächsischen Verordnung ging es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. Einer der ausschlaggebenden Punkte: Der Freistaat Sachsen habe sich bei seiner Einschätzung der Gefährdungslage auf die Risikobewertung des RobertKoch-Instituts verlassen dürfen. Es war das erste Mal, dass sich das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit den Corona-Regeln auseinandergesetzt hat. Die Urteile dürften richtungsweisend für weitere anhängige Fälle sein.