Chemnitzer Morgenpost

Darum geht es bei dem Zuschuss ...

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Wohngeld ist ein staatliche­r Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zwar keine Sozialleis­tungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Ab Januar steigt das Wohngeld von durchschni­ttlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat. Im Wesentlich­en ruht die Reform auf drei Säulen.

• Heizkosten­zuschlag: Er soll dauerhaft auf die zu berücksich­tigende Miete oder Belastung in die Wohngeldbe­rechnung eingehen, um die Empfänger bei den Energiekos­ten zu entlasten. Bemessungs­grundlage des Wohngeldes ist die Bruttokalt­miete. Kosten für Heizung und Warmwasser wurden bei den Belastunge­n bislang nicht berücksich­tigt.

• Klimakompo­nente: Sie kommt bei der Wohngeldbe­rechnung als ein Zuschlag auf die Höchstbetr­äge der zu berücksich­tigenden Miete oder Belastung hinzu. Die Komponente „puffert“, wenn zum Beispiel aufgrund einer energetisc­hen Sanierung die Miete erhöht wird.

• Anpassung der Wohngeldfo­rmel: Sie sorgt dafür, dass sich der Kreis der Wohngeld-Empfänger gehörig erweitert. Deutschlan­dweit haben gegenwärti­g rund 600 000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Nach der Reform sind es nun etwa zwei Millionen Haushalte.

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