Darum geht es bei dem Zuschuss ...
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Ab Januar steigt das Wohngeld von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat. Im Wesentlichen ruht die Reform auf drei Säulen.
• Heizkostenzuschlag: Er soll dauerhaft auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete. Kosten für Heizung und Warmwasser wurden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt.
• Klimakomponente: Sie kommt bei der Wohngeldberechnung als ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung hinzu. Die Komponente „puffert“, wenn zum Beispiel aufgrund einer energetischen Sanierung die Miete erhöht wird.
• Anpassung der Wohngeldformel: Sie sorgt dafür, dass sich der Kreis der Wohngeld-Empfänger gehörig erweitert. Deutschlandweit haben gegenwärtig rund 600 000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Nach der Reform sind es nun etwa zwei Millionen Haushalte.