Chemnitzer Kleingärt verbieten Cannabis-An
Es ist ein hübsches Kraut: schnellwüchsig, pflegeleicht und überaus dekorativ mit seinen typischen handförmigen Fiederblättern. Aber in Chemnitzer Kleingärten ist Hanf auch in Zukunft nicht erlaubt - Legalisierung hin oder her.
Sollte das neue Cannabisgesetz am Freitag den Bundesrat passieren, wäre ab April der Anbau von bis zu drei Pflanzen straffrei. Wer mit einer Kultur des berauschenden Gewächses hinter der Laube im Kleingarten liebäugelt, hat den Pflanzplan ohne den Stadtverband der Kleingärtner gemacht. „Der Gesetzestext definiert das Wohnumfeld als möglichen Ort für den Anbau. Kleingartenanlagen sind dagegen öffentliche Orte. Hier ist es beispielsweise nicht möglich, die Pflanzen entsprechend gegen unbefugten Zugriff zu sichern“, sagt Suzanne Krauß (54), Chefin des Stadtverbandes der Kleingärtner, zu dem 179 Vereine mit etwa 30 000 Kleingärtnern gehören.
Auch eine Vermietung ganzer Parzellen an Cannabis-Vereine schließt der Verband aus: „Das würde dem Kleingartengesetz widersprechen, nach dem eine ausgewogene Mischung aus Obst, Gemüse und Kräutern angebaut werden soll.“
In den Sparten ist Cann bis durchaus ein Them „Es gab schon Anfrage wie damit umzugehe ist“, so Krauß. „W empfehlen den Ver einen, eine eindeu tige Formulierung in die Gartenordnung aufzunehmen, wenn diese erneuert wird.“Bei den im Frühjahr anstehenden Zusammenkünften der Vereinsvorstände mit dem Stadtverband soll ein einheitliches Vorgehen bezüglich Cannabis festgelegt werden.
Der Bundesverband der Kleingartenvereine hält den Anbau von Hanf im Kleingarten ebenfalls für nicht zulässig und empfiehlt den Vereinen „klarstellende Regelungen“. MS