Chemnitzer Morgenpost

Neue Geschichte­n vom Zwickauer Kult-Richter

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ZWICKAU - Er spricht Recht und schreibt recht erfolgreic­h: Nach seinem Bestseller „Wenn Deutschlan­d so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“legt der Zwickauer Richter Stephan Zantke (62) nun den Nachfolger vor: „Wenn nur das Böse übrig bleibt“(Riva, 20 Euro).

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Wie in seinem Erstlingsw­erk von 2018 verarbeite­t Zantke in zehn Kapiteln Kriminalfä­lle, die er vor Gericht zu entscheide­n hatte. Der Titel „Wenn nur das Böse übrig bleibt“rührt von einem Angeklagte­n, der gleich zweimal vor Zantkes Richterpul­t stand: „Die dritte Geschichte ‚Das missratene E k lki d‘ räsentiert einen r den Großeltern cht“, erzählt der

wurde 2016 wegen Sachbeschä­digung und Körperverl­etzung an einem Mann, der zum Vollinvali­den geprügelt wurde, zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Stephan Zantke verhandelt­e 2022 abermals gegen den Mann: diesmal unter anderem wegen Raub und vielfacher Körperverl­etzung.

Das Ergebnis:

Der Vorsitzend­e verknackte den Gewalttäte­r zu drei Jahren und elf Monaten - und blieb damit nur einen Monat unter der Höchststra­fe, die an Amtsgerich­ten verhängt werden kann.

„Dieser Mensch wurde durch seinen Alkohol- und Drogenkons­um so zerstört, dass nur noch das Böse in ihm übrig geblieben zu sein scheint“, schildert Zantke. Genauso wie bei seinem Erstlingsw­erk geht es Zantke bei seinem Buch um eines: dem Leser zu schildern, „was es bei Gericht für Fälle gibt und wie Rechtsprec­hung funktionie­rt“.

Stephan Zantke ist seit den 90er-Jahren in der Justiz tätig, fing zunächst als Staatsanwa­lt an und wechselte als Richter von Aue zum Amtsgerich­t Zwickau. Ob er sich ein drittes Buch vorstellen kann? „Ich habe noch ein paar Geschichte­n im Hinterkopf.“rp

 ?? ?? Der Zwickauer Amtsrichte­r Stephan Zantke (62) brachte im März sein neues Buch heraus.
Am Zwickauer Amtsgerich­t werden Fälle verhandelt, bei denen die Höchststra­fe vier Jahre beträgt.
Der Zwickauer Amtsrichte­r Stephan Zantke (62) brachte im März sein neues Buch heraus. Am Zwickauer Amtsgerich­t werden Fälle verhandelt, bei denen die Höchststra­fe vier Jahre beträgt.

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