Abbildungsmaßstab
Ein Motiv kann auf einem Film oder Bildsensor kleiner, größer oder gleich groß wie in Wirklichkeit abgebildet werden. Der dazugehörige Abbildungsmaßstab ist eine Größe, die unabhängig von Kameratyp, Aufnahmeformat und Objektivbrennweite gilt. Das heißt: Wird ein Objekt im Maßstab 1:1 abgebildet, so hat sein Abbild die gleiche Größe wie das reale Objekt. Beim Maßstab 1:2 ist die Abbildung halb so groß wie das Objekt, bei 2:1 doppelt so groß wie in Wirklichkeit.