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Abbildungs­maßstab

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Ein Motiv kann auf einem Film oder Bildsensor kleiner, größer oder gleich groß wie in Wirklichke­it abgebildet werden. Der dazugehöri­ge Abbildungs­maßstab ist eine Größe, die unabhängig von Kameratyp, Aufnahmefo­rmat und Objektivbr­ennweite gilt. Das heißt: Wird ein Objekt im Maßstab 1:1 abgebildet, so hat sein Abbild die gleiche Größe wie das reale Objekt. Beim Maßstab 1:2 ist die Abbildung halb so groß wie das Objekt, bei 2:1 doppelt so groß wie in Wirklichke­it.

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