Ab Juni 2017: EU nimmt letzte Hürde zur Abschaffung der Roaming-Gebühren
Mit einer Einigung bei den Großhandelspreisen für das Roaming haben Vertreter des EUParlaments und der Mitgliedstaaten den Grundstein für die Abschaffung der in der Vergangenheit teilweise horrenden Kosten für die Mobilfunknutzung im EU-Ausland gelegt. Die Großhandelspreise legen fest, wie viel sich Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden Netze im EUAusland für Telefonate, SMS und Internet nutzen. Durch eine Deckelung wird nun die Möglichkeit geschaffen, dass Verbraucher ihre Mobiltelefone in anderen EU-Ländern wie zu Hause zu nutzen, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen. Wie Malta als derzeitiges Vorsitz- land der EU-Staaten mitteilte, soll die Obergrenze für Anrufe ab dem 15. Juni 2017 bei 3,2 Cent pro Minute liegen, die für SMS bei einem Cent. Die Obergrenzen für Datenvolumen beim Surfen betragen ab Mitte Juni zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte und sinken dann schrittweise auf 2,5 Euro je Gigabyte ab dem 1. Januar 2022.
Wettbewerb bleibt gesichert
Die vereinbarten Kapseln sorgten für die Kostendeckung, seien aber niedrig genug, um den Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten zu unterstützen, hieß es. Die Vereinbarung muss vor dem Inkrafttreten noch formell vom Industrieausschuss, vom EUParlament sowie von den nationalen Ministern genehmigt werden.
Noch Anfang September 2016 hatte man in Brüssel – wohl auf Betreiben einiger großer Carrier – eine Fair Use Policy favorisiert. Sie sah vor, dass Anwender die eigene SIM-Karte lediglich 90 Tage pro Jahr ohne Roaming-Aufschläge im Ausland nutzen können. Außerdem hätte sich der User nach 30 Tagen Auslandsaufenthalt wieder in sein Heimnetz einloggen müssen, ansonsten wären RoamingGebühren fällig geworden. Der Vorschlag wurde aber nach heftiger Kritik von Verbraucherschützern schnell wieder gekippt. Nach langem Hin und Her haben sich die EU-Mitgliedstaaten nun doch verständigt und den Weg für die Abschaffung der Roaming-Gebühren frei gemacht.