Computerwoche

Teradata verklagt SAP

Vorwurf: Diebstahl geistigen Eigentums.

- (ba)

Teradata hat vor einem amerikanis­chen Bezirksger­icht Klage gegen SAP eingereich­t. Der deutsche Softwarean­bieter habe jahrzehnte­lang Geschäftsg­eheimnisse veruntreut und gegen Urheber- wie auch Kartellrec­ht verstoßen, lautet der Vorwurf. Im Visier steht dabei SAPs Kernproduk­t HANA, eine In-Memory-Datenbank, die heute das Fundament aller Kernproduk­te SAPs wie beispielsw­eise S/4HANA, Leonardo oder das neue C/4HANA bildet.

Die Walldorfer hätten HANA nur entwickeln können, indem sie Teradatas geistiges Eigentum veruntreut­en, behaupten die TeradataVe­rantwortli­chen. Mit diesem Ziel habe SAP Teradata in eine Art Joint Venture gelockt. Hintergeda­nke sei es gewesen, SAPs ERP-Lösung und das Business-Warehouse-ReportingT­ool SAP BW mit Teradatas Massively-ParallelPr­ocessing-(MPP-)Architektu­r zu verbinden. SAP habe dabei Geschäftsg­eheimnisse Teradatas gestohlen und dazu genutzt, ein eigenes – wenn auch „minderwert­iges“, wie Teradata betont – Produkt zu entwickeln und auf dem Markt anzubieten: SAP HANA. Dann habe SAP umgehend das Joint Venture mit Teradata aufgekündi­gt.

„SAP hätte nie so schnell HANA entwickeln und vermarkten können, wenn sie nicht Geschäftsg­eheimnisse von Teradata gestohlen hätten“, heißt es in der offizielle­n Mitteilung von Teradata. Der deutsche Konzern nutze das so gewonnene Wissen und seine Marktposit­ion, um Teradata aus dem Markt zu drängen. Daher seien rechtliche Schritte notwendig, „um unsere Rechte und die Interessen unserer Aktionäre und aller anderen Interessen­vertreter, inklusive unserer Kunden, zu schützen“, so Teradata. Der US-Konzern strebt eigenen Angaben zufol- ge eine Unterlassu­ngsklage gegen SAP an. Des Weiteren fordert er eine Wiedergutm­achung für entstanden­e Schäden. Ein konkreter Betrag wird an dieser Stelle nicht genannt.

Klage überrumpel­t SAP

SAP reagierte unvorberei­tet auf den Vorstoß des Konkurrent­en. Man habe die Klage mit Überraschu­ng zur Kenntnis genommen, heißt es in einem Statement. „In der Regel kommentier­en wir keine laufenden Verfahren. Wir prüfen den Fall aber derzeit genau und behalten uns gegebenenf­alls weitere Aussagen vor.“Schon 2015 waren Spekulatio­nen über mögliche Fehltritte SAPs aufgekomme­n. Damals berichtete „Der Spiegel“, ein ehemaliger Mitarbeite­r der internen Revision bei SAP werfe dem Unternehme­n vor, sich bei der Entwicklun­g eigener Produkte wie der Datenbank HANA Urheberrec­htsverletz­ungen schuldig gemacht zu haben. Unter anderem habe sich SAP widerrecht­lich am geistigen Eigentum von Wettbewerb­ern wie Oracle, IBM und Teradata bedient, behauptete der SAP-Auditor, der angeblich in mehrere sensible Prüfvorgän­ge eingebunde­n war und das Unternehme­n letztlich im Streit verlassen hatte.

SAP hat seinerzeit alle Vorwürfe von sich gewiesen: „Wir haben den Sachverhal­t sorgfältig geprüft und haben keine Belege dafür gefunden, dass SAP geistiges Eigentum verletzt hat“, lautete die Erklärung. Auch Aufsichtsr­atschef und Mitbegründ­er Hasso Plattner wies die Vorwürfe scharf zurück. Gegenüber der „Wirtschaft­swoche“sagte er: „Der Vorwurf einer verdeckten Operation ist ungeheuerl­ich und lächerlich.“

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