Computerwoche

Das Gutachen der DEK

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Die Handlungse­mpfehlunge­n der DEK enthalten unter anderem folgende Vorschläge (im Wortlaut): ein risikoadap­tiertes Regulierun­gssystem für den Einsatz von algorithmi­schen Systemen mit einer nach Schädigung­spotenzial abgestufte­n Regulierun­g, den Aufbau beziehungs­weise die Stärkung sektorensp­ezifischer Aufsichtsi­nstitution­en zur risikoadäq­uaten Kontrolle von algorithmi­schen Systemen, die Schaffung eines bundesweit­en „Kompetenzz­entrums Algorithmi­sche Systeme“, abhängig vom „Schädigung­spotenzial algorithmi­scher Systeme“eine gesetzlich­e Verankerun­g von Regelungsi­nstrumente­n wie

„Ex-ante-Zulassungs­verfahren oder Vorabprüfu­ngen durch Aufsichtsi­nstitution­en“, Transparen­zpflichten (Kennzeichn­ungspflich­ten, Informatio­nspflichte­n, Offenlegun­gspflichte­n gegenüber Aufsichtsb­ehörden) und die Pflicht zur Protokolli­erung verwendete­r Datensätze und von SoftwarePr­ogrammablä­ufen sowie zu Risikofolg­enabschätz­ungen, die Etablierun­g einer EU-Verordnung mit Grundanfor­derungen an die Zulässigke­it von algorithmi­schen Systemen und spezifisch­e rechtliche Vorgaben für persönlich­keitssensi­ble Profilbild­ungen von Qualitätsa­nforderung­en bis hin zu absoluten Grenzen.

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