Das Gutachen der DEK
Die Handlungsempfehlungen der DEK enthalten unter anderem folgende Vorschläge (im Wortlaut): ein risikoadaptiertes Regulierungssystem für den Einsatz von algorithmischen Systemen mit einer nach Schädigungspotenzial abgestuften Regulierung, den Aufbau beziehungsweise die Stärkung sektorenspezifischer Aufsichtsinstitutionen zur risikoadäquaten Kontrolle von algorithmischen Systemen, die Schaffung eines bundesweiten „Kompetenzzentrums Algorithmische Systeme“, abhängig vom „Schädigungspotenzial algorithmischer Systeme“eine gesetzliche Verankerung von Regelungsinstrumenten wie
„Ex-ante-Zulassungsverfahren oder Vorabprüfungen durch Aufsichtsinstitutionen“, Transparenzpflichten (Kennzeichnungspflichten, Informationspflichten, Offenlegungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden) und die Pflicht zur Protokollierung verwendeter Datensätze und von SoftwareProgrammabläufen sowie zu Risikofolgenabschätzungen, die Etablierung einer EU-Verordnung mit Grundanforderungen an die Zulässigkeit von algorithmischen Systemen und spezifische rechtliche Vorgaben für persönlichkeitssensible Profilbildungen von Qualitätsanforderungen bis hin zu absoluten Grenzen.