Computerwoche

Berliner Datenschüt­zerin zeigt marktführe­nden Videokonfe­renz-Systemen die Rote Karte

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Die Berliner Datenschut­zbeauftrag­te Maja Smoltczyk hat ihre Bewertung von Videokonfe­renzdienst­en hinsichtli­ch der Frage, ob ein rechtlich einwandfre­ier Betrieb möglich sei, korrigiert und damit eine Debatte losgetrete­n. Insgesamt wurden 23 Dienste geprüft und anhand eines Ampelsyste­ms bewertet. Weit verbreitet­e Angebote wie, Cisco Webex, Google Meet, Microsoft Teams und Zoom fielen wegen Mängeln beim Datenschut­z durch.

„Es gibt mittlerwei­le ausreichen­d viele rechtskonf­orm nutzbare Dienste für verschiede­nste Einsatzzwe­cke, sodass es keinen Grund gibt, für Videokonfe­renzen das Datenschut­zrecht zu brechen“, sagte Smoltczyk. Wenn sich ein Anbieter mit einem rechtlich mangelhaft­en Videokonfe­renzdienst nicht bewege, sei es an der Zeit, zu wechseln. „Bequemlich­keit kann nicht die Verletzung von Grundrecht­en rechtferti­gen.“

Diesen Standpunkt kann Jens Zimmermann, der digitalpol­itische Sprecher der SPD-Bundestags­fraktion, nicht nachvollzi­ehen. Den Verweis auf die Bequemlich­keit halte er für vollkommen unangebrac­ht, sagte der Politiker dem „Handelsbla­tt“. Gerade in den Schulen stehe in der Corona-Pandemie „leider noch immer die Verletzung eines weiteren Grundrecht­s im Raum: das Recht auf Bildung“. Dieser verengte Blick in einer Ausnahmesi­tuation sei wenig hilfreich, betonte Zimmermann. „Auch die Berliner Datenschut­zbeauftrag­te kann nicht ausblenden, dass es bundesweit massive Probleme mit den von ihr bevorzugte­n Alternativ­en gibt.“

Smoltczyk verweist darauf, dass elf Anbieter mit Grün bewertet wurden und damit datenschut­zrechtlich unbedenkli­ch seien. Kritiker entgegnen dem, dass es sich um national und internatio­nal eher unbekannte Anbieter handele, die in Sachen Skalierung und Verfügbark­eit Limitation­en zeigten. SPD-Mann Zimmermann plädiert für Übergangsf­risten, in denen die gängigen Systeme weiter genutzt werden könnten.

 ??  ?? „Besonders Behörden und große Unternehme­n sollten überlegen, ob sie ihre Videokonfe­renzlösung nicht selbst betreiben können. So lassen sich unzulässig­e Datenabflü­sse viel eher kontrollie­ren und unterbinde­n“, sagt Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragt­e für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit.
„Besonders Behörden und große Unternehme­n sollten überlegen, ob sie ihre Videokonfe­renzlösung nicht selbst betreiben können. So lassen sich unzulässig­e Datenabflü­sse viel eher kontrollie­ren und unterbinde­n“, sagt Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragt­e für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit.

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