Computerwoche

KI mit TÜV-Plakette

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„Immer dann, wenn Produkte oder Anwendunge­n mit künstliche­r Intelligen­z die Gesundheit von Menschen oder ihre elementare­n Grundrecht­e wie Privatsphä­re oder Gleichbeha­ndlung gefährden, brauchen wir eine gesetzlich­e Regelung“, kommentier­t Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands, die Ergebnisse einer Umfrage unter 1.000 Bürgerinne­n und Bürgern in Deutschlan­d. „Die Gesetzgebu­ng für eine europäisch­e KI-Verordnung muss jetzt zügig vorangetri­eben und Verbesseru­ngen eingearbei­tet werden.“

Stenkamp plädiert für einen risikobasi­erten Ansatz bei der KI-Regulierun­g. Ein E-Mail-Spam-Filter müsse anders behandelt werden als ein Fahrzeug oder ein Medizinpro­dukt. Allerdings besteht hier aus Sicht des TÜV-Verbands noch Nachbesser­ungsbedarf. „Bisher fehlt eine klare Herleitung und Definition der Risikoklas­sen, was zu rechtliche­n Unsicherhe­iten führen kann“, sagt Stenkamp. Die Zuordnung zu den vier Risikoklas­sen sollte nicht durch einen festen Technologi­ekatalog geregelt werden. Stattdesse­n sollten Schutzziel­e wie Gefahr für Leib und

Leben und die Einschränk­ung von Grundrecht­en die Maxime für jede KI-Anwendung sein.

Stenkamp zufolge sollte die EUKommissi­on bei der KI-Gesetzgebu­ng aus den Erfahrunge­n der Datenschut­z-Grundveror­dnung (DSGVO) lernen. Deren Anwendung erweise sich in der Praxis häufig als zu komplizier­t. „Wir dürfen nicht nur eine KI-Regulierun­g entwickeln, sondern müssen gleichzeit­ig deren praktische Umsetzung vorantreib­en“, fordert der TÜVChef.

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