KI mit TÜV-Plakette
„Immer dann, wenn Produkte oder Anwendungen mit künstlicher Intelligenz die Gesundheit von Menschen oder ihre elementaren Grundrechte wie Privatsphäre oder Gleichbehandlung gefährden, brauchen wir eine gesetzliche Regelung“, kommentiert Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands, die Ergebnisse einer Umfrage unter 1.000 Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland. „Die Gesetzgebung für eine europäische KI-Verordnung muss jetzt zügig vorangetrieben und Verbesserungen eingearbeitet werden.“
Stenkamp plädiert für einen risikobasierten Ansatz bei der KI-Regulierung. Ein E-Mail-Spam-Filter müsse anders behandelt werden als ein Fahrzeug oder ein Medizinprodukt. Allerdings besteht hier aus Sicht des TÜV-Verbands noch Nachbesserungsbedarf. „Bisher fehlt eine klare Herleitung und Definition der Risikoklassen, was zu rechtlichen Unsicherheiten führen kann“, sagt Stenkamp. Die Zuordnung zu den vier Risikoklassen sollte nicht durch einen festen Technologiekatalog geregelt werden. Stattdessen sollten Schutzziele wie Gefahr für Leib und
Leben und die Einschränkung von Grundrechten die Maxime für jede KI-Anwendung sein.
Stenkamp zufolge sollte die EUKommission bei der KI-Gesetzgebung aus den Erfahrungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lernen. Deren Anwendung erweise sich in der Praxis häufig als zu kompliziert. „Wir dürfen nicht nur eine KI-Regulierung entwickeln, sondern müssen gleichzeitig deren praktische Umsetzung vorantreiben“, fordert der TÜVChef.