Datenschützer warnen vor zu hohen Erwartungen
„Die Datenschutzbeauftragten in Deutschland begrüßen, dass die EU und die USA eine grundsätzliche Einigung über einen neuen Rahmen für den transatlantischen Datenverkehr erzielt haben“, sagte Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. „Die Ankündigung ist zunächst sicherlich ein Hoffnungsschimmer für unzählige Datenschutzbeauftragte, die sich in ihrer Beratung mit zunehmender Rechtsunsicherheit konfrontiert sehen, wenn es darum geht,
Daten in die USA zu übermitteln.“In der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu früheren transatlantischen Abkommen sieht Spaeing eine Bestätigung des sehr hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten und die Rechte sowie Freiheiten betroffener Personen in Europa. Beamte auf beiden Seiten des Atlantiks hätten darum gekämpft, den Europäern einen wirksamen Rechtsbehelf gegen die Überwachung durch US-Behörden zu geben. Von der Leyens Kommentare würden darauf hindeuten, dass technische Lösungen in Reichweite sind. Aber der Datenschützer mahnt: „Es bleibt abzuwarten, inwiefern dieses neue Abkommen vor Gericht Bestand haben wird. Ich denke, man sollte hier keine allzu hohen Erwartungen hegen, bis Details zu dem Abkommen bekannt sind.“