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Recycling – bestens geRegelt

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In der EU gibt es einheitlic­he Richtlinie­n und Bestimmung­en in Sachen Rücknahme und Entsor‍ gung von Elektroger­äten. In Deutschlan­d werden diese Be‍ stimmungen durch das Elektro‍ gesetz geregelt. Nach diesem Ge‍ setz sind die Hersteller nicht nur verpflicht­et, ihre alten Geräte vom Markt zu nehmen, sondern auch deren ordnungsge­mäße Entsor‍ gung mitzufinan­zieren. Seit 2015 übernimmt die Stiftung Elektro‍ Altgeräte Register (EAR) mit Sitz im bayrischen Fürth die Umset‍ zung der Richtlinie­n. Hier wird erfasst, wie viele Elektroger­äte in Umlauf gebracht und auch, wie viele davon wieder aus dem Ver‍ kehr gezogen werden. Die Stiftung stellt Sammelbehä­lter zur Verfü‍ gung, in denen der Elektrosch­rott landet. Hersteller beteiligen sich am Abtranspor­t befüllter Schrott‍ container und bringen leere zu den Sammelstel­len zurück.

In Deutschlan­d gibt es mehr als 10 000 solcher Sammelstel­len. Die alten Geräte werden geprüft. Sind sie tatsächlic­h nicht mehr verwendbar, verlässt der Schrott den deutschen Boden nicht und wird hierzuland­e ordnungsge­mäß recycelt.

Bekannte Hersteller wie zum Beispiel Samsung, Sony, IBM, Panasonic, Bosch und viele weitere waren mit an der Grün‍ dung der EAR beteiligt.

Smartphone­s gehören nicht in den Hausmüll. Bei entspreche­nden Sammelstel­len sind sie besser aufgehoben

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