Mehrwert macht Tarife interessant
Die Telekom hat mit StreamOn die meisten Musikpartnerschaften im Angebot. Konnten Sie nach der Einführung eine Veränderung bei der Tarifwahl Ihrer Kunden feststellen?
Der Wunsch, immer und überall Musik oder Videos zu streamen, hält ungebrochen an. Mittlerweile haben sich rund 900 000 Kunden für unser kostenloses Angebot StreamOn entschieden. Dabei verzeichnen wir einen erheblichen Anteil an Kunden, die ganz bewusst einen Tarifwechsel vornehmen, um von den Vorteilen von StreamOn zu profitieren. Immerhin wird das Datenvolumen der Partnerdienste nicht auf die im Vertrag inkludierte Datenmenge angerechnet.
Wie rechnet sich das Angebot für Sie – zahlen Ihre Partner für die Kooperation?
Bei StreamOn ist entscheidend: Jeder Anbieter von Musik- oder Videostreaming kann bei uns unproblematisch Partner werden – hierfür zahlen uns die Partner nicht einen Cent. Mehr als 160 Partnerdienste bieten wir inzwischen an, viele weitere stehen in den Startlöchern. Der Vorteil für unsere Kunden liegt auf der Hand. Sie nutzen zahlreiche Partnerdienste, ohne ihr Datenvolumen zu belasten und so beispielsweise bedenkenlos LiveSport streamen oder ihre Lieblingsserien anschauen. Dieser Mehrwert macht unsere Tarife für viele Bestandsaber auch potenzielle Neukunden interessant, wie auch die Buchungszahlen zeigen.
Wie stehen Sie zu den Einwänden der Bundesnetzagentur?
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass StreamOn nicht gegen EU-Recht verstößt. Diesen Standpunkt werden wir jetzt rechtlich klären lassen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarifoptionen erlaubt und StreamOn als kostenlose Zusatzoption in Deutschland folglich nicht EU-weit angeboten werden muss. StreamOn ist von vornherein als ein Angebot zur Nutzung im Inland konzipiert worden. Das haben wir klar kommuniziert. Das wurde 100-prozentig akzeptiert. Ein weiterer Punkt in der Anordnung der Bundesnetzagentur betrifft die Bandbreitenoptimierung. Auch hier sehen wir keinen Verstoß gegen EU-Recht, da eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden zulässig ist und sich diese Bandbreitensteuerung in Echtzeit ein- und ausschalten lässt. Was der Regulierer verlangt, würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass wir StreamOn nicht mehr kostenlos anbieten können. Kurzum: Wir sind transparent, diskriminierungsfrei und ermöglichen unseren Kunden die uneingeschränkte Ausübung ihres Rechts, die Inhalte und Dienste ihrer Wahl zu nutzen.
Um Streaming der Partnerdienste vom Inklusiv-Volumen auszunehmen, müssen Sie genau wissen, was der einzelne Kunde mit seinem Handy überträgt. Ist das technisch aufwendig? Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Um zu erkennen, ob ein Partnerdienst den Kategorien Video- oder Audiostreaming angehört, muss eine sogenannte Verkehrserkennung im Netz erfolgen. Im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien wird dazu vor Vertragsabschluss eine entsprechende Einwilligung des Endkunden eingeholt. Bei der Verkehrserkennung wird lediglich die Verkehrsart ermittelt, also Streamingverkehr ja oder nein. Die konkreten Inhalte der Streams werden nicht analysiert.