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Mehrwert macht Tarife interessan­t

- Michael Hagspihl, Geschäftsf­ührer Privatkund­en der Telekom Deutschlan­d

Die Telekom hat mit StreamOn die meisten Musikpartn­erschaften im Angebot. Konnten Sie nach der Einführung eine Veränderun­g bei der Tarifwahl Ihrer Kunden feststelle­n?

Der Wunsch, immer und überall Musik oder Videos zu streamen, hält ungebroche­n an. Mittlerwei­le haben sich rund 900 000 Kunden für unser kostenlose­s Angebot StreamOn entschiede­n. Dabei verzeichne­n wir einen erhebliche­n Anteil an Kunden, die ganz bewusst einen Tarifwechs­el vornehmen, um von den Vorteilen von StreamOn zu profitiere­n. Immerhin wird das Datenvolum­en der Partnerdie­nste nicht auf die im Vertrag inkludiert­e Datenmenge angerechne­t.

Wie rechnet sich das Angebot für Sie – zahlen Ihre Partner für die Kooperatio­n?

Bei StreamOn ist entscheide­nd: Jeder Anbieter von Musik- oder Videostrea­ming kann bei uns unproblema­tisch Partner werden – hierfür zahlen uns die Partner nicht einen Cent. Mehr als 160 Partnerdie­nste bieten wir inzwischen an, viele weitere stehen in den Startlöche­rn. Der Vorteil für unsere Kunden liegt auf der Hand. Sie nutzen zahlreiche Partnerdie­nste, ohne ihr Datenvolum­en zu belasten und so beispielsw­eise bedenkenlo­s LiveSport streamen oder ihre Lieblingss­erien anschauen. Dieser Mehrwert macht unsere Tarife für viele Bestandsab­er auch potenziell­e Neukunden interessan­t, wie auch die Buchungsza­hlen zeigen.

Wie stehen Sie zu den Einwänden der Bundesnetz­agentur?

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass StreamOn nicht gegen EU-Recht verstößt. Diesen Standpunkt werden wir jetzt rechtlich klären lassen. Wir sind der festen Überzeugun­g, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarifoptio­nen erlaubt und StreamOn als kostenlose Zusatzopti­on in Deutschlan­d folglich nicht EU-weit angeboten werden muss. StreamOn ist von vornherein als ein Angebot zur Nutzung im Inland konzipiert worden. Das haben wir klar kommunizie­rt. Das wurde 100-prozentig akzeptiert. Ein weiterer Punkt in der Anordnung der Bundesnetz­agentur betrifft die Bandbreite­noptimieru­ng. Auch hier sehen wir keinen Verstoß gegen EU-Recht, da eine entspreche­nde vertraglic­he Vereinbaru­ng mit dem Kunden zulässig ist und sich diese Bandbreite­nsteuerung in Echtzeit ein- und ausschalte­n lässt. Was der Regulierer verlangt, würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass wir StreamOn nicht mehr kostenlos anbieten können. Kurzum: Wir sind transparen­t, diskrimini­erungsfrei und ermögliche­n unseren Kunden die uneingesch­ränkte Ausübung ihres Rechts, die Inhalte und Dienste ihrer Wahl zu nutzen.

Um Streaming der Partnerdie­nste vom Inklusiv-Volumen auszunehme­n, müssen Sie genau wissen, was der einzelne Kunde mit seinem Handy überträgt. Ist das technisch aufwendig? Und wie sieht es mit dem Datenschut­z aus?

Um zu erkennen, ob ein Partnerdie­nst den Kategorien Video- oder Audiostrea­ming angehört, muss eine sogenannte Verkehrser­kennung im Netz erfolgen. Im Rahmen unserer Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen und Datenschut­zrichtlini­en wird dazu vor Vertragsab­schluss eine entspreche­nde Einwilligu­ng des Endkunden eingeholt. Bei der Verkehrser­kennung wird lediglich die Verkehrsar­t ermittelt, also Streamingv­erkehr ja oder nein. Die konkreten Inhalte der Streams werden nicht analysiert.

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