Crucero - Das Kreuzfahrtmagazin
Kreuzfahrt trotz Handicap? Na klar!
Das statistische Bundesamt geht davon aus, dass in Deutschland über 7,5 Millionen Menschen mit Behinderungen leben. Hinzu kommt eine sehr große Anzahl von Menschen, die beispielsweise aufgrund ihres Alters in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind reisefreudig, scheuen aber wegen befürchteter Strapazen und Hindernissen eine Kreuzfahrtreise. Es gibt jedoch europarechtliche Vorgaben, die Reiseveranstalter, Schiffsbetreiber und auch Häfen in der EU dazu verpflichten, gehandicapten Urlaubern kostenfreie Hilfe zu geben, um eine Kreuzfahrt durchführen zu können. Die Regelungen gelten für alle Reisenden mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder für Reisende, die aus anderen körperlichen Gründen nicht uneingeschränkt mobil sind.
HILFELEISTUNGEN
Gegenüber dem Hafen- und Schiffsbetreiber hat der betroffene Passagier aufgrund der Eu-verordnung Nr. 1177/2010 Anspruch darauf, kostenfreie Unterstützung bei der Ein- und Ausschiffung zu erhalten. Die Verordnung gilt für alle Kreuzfahrten, bei der die Einschiffung im Hoheitsgebiet eines Eu-mitgliedsstaates liegt. Beispiele für Hilfeleistungen sind etwa die Hilfe dabei, vom Eingang des Hafenterminals zum Abfertigungsschalter und von dort zum Schiff zu gelangen, Abfertigung aller notwendigen Mobilitätshilfen (auch elektrische Rollstühle) und Hilfe bei der Ausschiffung und beim Passieren der Einreise- und Zollkontrollstellen. Eine barrierefreie Kabine fällt jedoch nicht unter die zu erbringenden Unterstützungsleistungen. Will der Passagier eine entsprechende Kabine beanspruchen, gehört dies als ausdrückliche Vereinbarung mit in den Inhalt des Reisevertrages zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter. Wer Hilfe benötigt, muss seinen Wunsch 48 Stunden vorher beim Reiseveranstalter bzw. Reederei und Terminalbetreiber anmelden. Der Passagier ist verpflichtet, 60 Minuten vor der Einschiffungszeit am Terminal einzutreffen. Zudem besteht die weitere Verpflichtung, bereits bei der Reisebuchung darauf hinzuweisen, dass Hilfeleistungen benötigt werden.
ANREISE ZUM SCHIFF
Auf der Anreise zum Hafen und auch bei der Rückreise können Passagiere ebenfalls kostenfreie Unterstützung beanspruchen, wenn sie mit dem Flugzeug oder der Bahn anreisen.
FLUGZEUG
Wer per Flugzeug reist, erhält kostenfrei Unterstützung aufgrund der Eu-verordnung Nr. 1107/2006, die für alle Flüge ab einem Flughafen der Europäischen Union und für Flüge von einem Drittstaat (z.b. USA) in die EU mit einer EUAirline gilt. Ebenso werden Flughäfen in der EU in die Pflicht genommen und müssen kostenlose Hilfe anbieten. Unterstützungsleistungen, die der Passagier am Flughafen und von der Fluggesellschaft beanspruchen kann, sind beispielsweise die Hilfe dabei, den jeweiligen Abfertigungsschalter zu finden und die Gepäckaufgabe zu erledigen, zum Abfluggate zu gelangen, an Bord und zum Sitz im Flugzeug zu kommen, Assistenz beim Aussteigen aus dem Flugzeug und bei der Gepäckentgegennahme und die kostenfreie Mitnahme von bis zu zwei Mobilitätshilfen (Rollator, Rollstuhl u.a.). Die Fluggesellschaft darf die Mitnahme des mobilitätseingeschränkten Passagiers nur verweigern, wenn sicherheitsrelevante Gründe vorliegen. Die Mitnahme von Mobilitätshilfen darf nur verwehrt werden, wenn sich nicht genügend Platz im Flugzeug findet. Wünsche nach Hilfeleistungen müssen 48 Stunden vorher angemeldet. Ansprechpartner sind die Fluggesellschaft und auch der Reiseveranstalter, sofern der Flug Teil des Reisevertrages ist.
BAHN
Für Bahnreisende mit Behinderung bzw. Mobilitätseinschränkungen enthält die EUVerordnung Nr. 1371/2007 wichtige Vorgaben. Es muss darüber informiert werden, welche Bahnhöfe mit Personal ausgestattet sind, so dass Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem Zug bzw. beim Umsteigen zur Verfügung steht. Wer beim Bahnfahren Hilfe benötigt, muss dies mindestens 48 Stunden vorher anmelden. Ansprechpartner sind das Bahnunternehmen, die und Bahnhofsbetreiber und ggf. der Reiseveranstalter. ■
Weitere Informationen zum Reiserecht bei Kreuzfahrten kostenfrei unter: