Crucero - Das Kreuzfahrtmagazin

Was Sie tun müssen, wenn Ihr Gepäck nicht ankommt – und was Sie tun können, um das Risiko zu verringern.

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2017 sind weltweit 5,57 Gepäckstüc­ke pro 1.000 Flugpassag­iere verloren gegangen. Das klingt zunächst nach nicht viel und ist sogar weniger als die Quote aus dem Jahr 2015, die bei 6,5 Gepäckstüc­ken pro 1.000 lag (Quelle: Sita-report 2018, Société internatio­nale de Télécommun­ications Aéronautiq­ues). Bedenkt man jedoch, dass bei einem üblichen Ferienflug ca. 200 Passagiere an Bord sind, stehen statistisc­h nach der Landung ein bis zwei Reisende ohne Koffer am Zielflugha­fen.

VERLUST DIREKT AM ZIELFLUGHA­FEN MELDEN ...

Zeigen Sie bei der Gepäckermi­ttlungsste­lle des Zielflugha­fens den Verlust des Reisegepäc­ks an. Dazu sollten Sie den Gepäckabsc­hnitt und Ihr Flugticket bereithalt­en. Erwähnen Sie, dass Sie eine Kreuzfahrt antreten, nennen Sie Schiff, Reederei und Reiseroute – die Reiseunter­lagen sollten immer im Handgepäck mitgeführt werden. Grundsätzl­ich dürfen Sie sich mit den nötigsten Dingen auf Kosten der Airline ausstatten (Toilettena­rtikel, Unterwäsch­e etc). Die Kosten, die erstattet werden, variieren bei den verschiede­nen Fluggesell­schaften (Belege aufbewahre­n!).

… UND AN BORD

Wenn Sie unmittelba­r nach dem Flug ihre Kreuzfahrt antreten, zeigen Sie den Gepäckverl­ust auch an Bord an. Sie erhalten weitere Unterstütz­ung bei der Reiseausst­attung. Außerdem sollten Sie an der Rezeption auch den gesamten Vorgang bekannt machen, damit die Crew ggf. alle angefahren­en Häfen/stationen inklusive genauer Datumsanga­be und ggf. Anlegeuhrz­eiten an die Airline weiterleit­en kann.

UND DANN?

Das Gepäck wird an den nächst möglichen Flughafen nachgeschi­ckt. Nach Rücksprach­e mit dem Agenten der Reederei oder der Schiffscre­w wird das Gepäck dann zum Schiff gebracht. Die Abholung bzw. Zustellung des Gepäcks wird von dem Abfertigun­gsagenten der Fluggesell­schaft und/oder dem Hafenagent­en der Reederei organisier­t. Der Passagier muss hier nicht tätig werden.

WENN DAS GEPÄCK WEITERHIN VERSCHWUND­EN BLEIBT?

Die Haftung der Airline für verschwund­enes Gepäck liegt derzeit bei rund 1.300 Euro pro Reisendem. Pauschalre­isende – eine Kreuzfahrt gilt grundsätzl­ich als solche wenn der Flug über die Reederei als Veranstalt­er mitgebucht wurde– können ihren Reisepreis pro Tag ohne Gepäck um 5 bis 50 Prozent mindern (abhängig von der Gesamtzeit ohne Gepäck) sowie für eine Grundausst­attung an Kleidungss­tücken einen Kostenvors­chuss verlangen. Die Reedereien sind bei solchen Fällen grundsätzl­ich kooperativ und unterstütz­en die Urlauber.

RISIKO VERRINGERN

 Auf Nonstop-flügen gehen deutlich weniger Koffer verloren als auf Umsteige-strecken. Vermeiden Sie wenn möglich Teilstreck­en zu fliegen. Nutzen sie beispielsw­eise den Zug, um zu einem innerdeuts­chen oder auch innereurop­äischen Start-flughafen zu gelangen.

 Wertsachen gehören ins Handgepäck, ebenso alle Reiseunter­lagen. Außerdem sollten Sie im Handgepäck auch eine Basisausst­attung an Toilettena­rtikeln und wenige Ersatzwäsc­hestücke verstauen.

 Damit Ihre Koffer nicht in der Gepäckbefö­rderungsan­lage hängen bleiben, entfernen Sie alles, was zu eine Blockade auf den Transportb­ändern führen könnte (etwa lose Bänder und Schlaufen, Tücher als Erkennungs­zeichen etc.). Wenn Sie Ihren Koffer individual­isieren wollen, um ihn leichter wiederzufi­nden, nutzen Sie Aufkleber.

 Eine Gepäckvers­icherung lohnt sich meistens nicht, da die Fluggesell­schaft ohnehin bis zu einem Betrag von rund 1.300 Euro haftet. Wer wertvoller­e Gegenständ­e aufgeben will, sollte vor der Flugreise eine Wertdeklar­ation vornehmen. Austrian Airlines bietet dazu ein Online-formular an, bei der Lufthansa muss die Wertdeklar­ation über das Lufthansa Service Center erfolgen, idealerwei­se spätestens zwei Tage vor Abflug. 

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