Crucero - Das Kreuzfahrtmagazin
Was Sie tun müssen, wenn Ihr Gepäck nicht ankommt – und was Sie tun können, um das Risiko zu verringern.
2017 sind weltweit 5,57 Gepäckstücke pro 1.000 Flugpassagiere verloren gegangen. Das klingt zunächst nach nicht viel und ist sogar weniger als die Quote aus dem Jahr 2015, die bei 6,5 Gepäckstücken pro 1.000 lag (Quelle: Sita-report 2018, Société internationale de Télécommunications Aéronautiques). Bedenkt man jedoch, dass bei einem üblichen Ferienflug ca. 200 Passagiere an Bord sind, stehen statistisch nach der Landung ein bis zwei Reisende ohne Koffer am Zielflughafen.
VERLUST DIREKT AM ZIELFLUGHAFEN MELDEN ...
Zeigen Sie bei der Gepäckermittlungsstelle des Zielflughafens den Verlust des Reisegepäcks an. Dazu sollten Sie den Gepäckabschnitt und Ihr Flugticket bereithalten. Erwähnen Sie, dass Sie eine Kreuzfahrt antreten, nennen Sie Schiff, Reederei und Reiseroute – die Reiseunterlagen sollten immer im Handgepäck mitgeführt werden. Grundsätzlich dürfen Sie sich mit den nötigsten Dingen auf Kosten der Airline ausstatten (Toilettenartikel, Unterwäsche etc). Die Kosten, die erstattet werden, variieren bei den verschiedenen Fluggesellschaften (Belege aufbewahren!).
… UND AN BORD
Wenn Sie unmittelbar nach dem Flug ihre Kreuzfahrt antreten, zeigen Sie den Gepäckverlust auch an Bord an. Sie erhalten weitere Unterstützung bei der Reiseausstattung. Außerdem sollten Sie an der Rezeption auch den gesamten Vorgang bekannt machen, damit die Crew ggf. alle angefahrenen Häfen/stationen inklusive genauer Datumsangabe und ggf. Anlegeuhrzeiten an die Airline weiterleiten kann.
UND DANN?
Das Gepäck wird an den nächst möglichen Flughafen nachgeschickt. Nach Rücksprache mit dem Agenten der Reederei oder der Schiffscrew wird das Gepäck dann zum Schiff gebracht. Die Abholung bzw. Zustellung des Gepäcks wird von dem Abfertigungsagenten der Fluggesellschaft und/oder dem Hafenagenten der Reederei organisiert. Der Passagier muss hier nicht tätig werden.
WENN DAS GEPÄCK WEITERHIN VERSCHWUNDEN BLEIBT?
Die Haftung der Airline für verschwundenes Gepäck liegt derzeit bei rund 1.300 Euro pro Reisendem. Pauschalreisende – eine Kreuzfahrt gilt grundsätzlich als solche wenn der Flug über die Reederei als Veranstalter mitgebucht wurde– können ihren Reisepreis pro Tag ohne Gepäck um 5 bis 50 Prozent mindern (abhängig von der Gesamtzeit ohne Gepäck) sowie für eine Grundausstattung an Kleidungsstücken einen Kostenvorschuss verlangen. Die Reedereien sind bei solchen Fällen grundsätzlich kooperativ und unterstützen die Urlauber.
RISIKO VERRINGERN
Auf Nonstop-flügen gehen deutlich weniger Koffer verloren als auf Umsteige-strecken. Vermeiden Sie wenn möglich Teilstrecken zu fliegen. Nutzen sie beispielsweise den Zug, um zu einem innerdeutschen oder auch innereuropäischen Start-flughafen zu gelangen.
Wertsachen gehören ins Handgepäck, ebenso alle Reiseunterlagen. Außerdem sollten Sie im Handgepäck auch eine Basisausstattung an Toilettenartikeln und wenige Ersatzwäschestücke verstauen.
Damit Ihre Koffer nicht in der Gepäckbeförderungsanlage hängen bleiben, entfernen Sie alles, was zu eine Blockade auf den Transportbändern führen könnte (etwa lose Bänder und Schlaufen, Tücher als Erkennungszeichen etc.). Wenn Sie Ihren Koffer individualisieren wollen, um ihn leichter wiederzufinden, nutzen Sie Aufkleber.
Eine Gepäckversicherung lohnt sich meistens nicht, da die Fluggesellschaft ohnehin bis zu einem Betrag von rund 1.300 Euro haftet. Wer wertvollere Gegenstände aufgeben will, sollte vor der Flugreise eine Wertdeklaration vornehmen. Austrian Airlines bietet dazu ein Online-formular an, bei der Lufthansa muss die Wertdeklaration über das Lufthansa Service Center erfolgen, idealerweise spätestens zwei Tage vor Abflug.