Crucero - Das Kreuzfahrtmagazin
KIDS ON CRUISE
Familienurlaub ahoi
Erstmals mit seinen Kindern eine Kreuzfahrt machen. Das ist schon bei der Planung und Buchung der Reise eine spannende Sache. Welche Route macht auch den Kindern Spaß, welches Schiff passt zu einem und bietet genug Abwechslung für alle Familienmitglieder? In welcher Kabinenkategorie ist genügend Platz oder doch besser zwei Kabinen buchen, welches Getränkepaket zahlt sich aus und welche Ausflüge werden gebucht? Neben diesen grundsätzlichen Entscheidungen stellen sich aber auch rechtliche Fragen für Eltern. So machten sich auch Ilka und Konrad Schwarz aus Kassel, die mit ihren beiden Söhnen Vincent (15 Jahre) und Henry (11 Jahre) reisen, vor ihrer ersten Kreuzfahrt auf der Aidaprima standen, so einige Gedanken. Kann man die Kinder an Bord unbeaufsichtigt lassen, gibt es irgendwelche Gefahren an Bord oder welche besonderen Versicherungen sind sinnvoll?
AUFSICHTSPFLICHT
Die elterliche Aufsichtspflicht ist eine gesetzliche Vorgabe und umfasst auch die Pflicht, seine Kinder vor Gefahren zu schützen und andere vor Schäden zu bewahren.
Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht haften sie im Schadensfall, sogar strafrechtliche Konsequenzen können die Folge sein. Wie umfangreich der Nachwuchs beaufsichtigt werden muss, hängt vom Alter, Reife und der Persönlichkeit des Kindes ab.
Kleinkinder dürfen an Bord eines Schiffes nie unbeaufsichtigt bleiben. Ältere Kinder und Jugendliche hingegen können auf einem Schiff auch alleine unterwegs sein. Eltern müssen vor Beginn der Kreuzfahrt ihre Kinder darüber aufklären, welche besonderen Gefahrenquellen an Bord herrschen.
Beispielsweise ist das Klettern und Herumturnen an der Reling natürlich ein klares „no go“und muss deutlich vermittelt werden. Ebenso müssen gerade kleine Kinder auf die Einklemmgefahren an den Fahrstühlen oder auch an den Kabinentüren hingewiesen werden.
Ältere Kinder können auch alleine in einer Kabine wohnen, es empfiehlt sich aber, zwei nebeneinander liegende Kabinen mit Verbindungstür zu den Eltern zu wählen. Kreuzfahrtanbieter geben vor dem Reisestart in der Regel Tipps zum Reisen mit Kindern, und an Bord lief im Bordprogramm der Aidaprima auch extra für Familien ein Sicherheitsfilm, den sich Familie Schwarz gleich zu Beginn der Reise gemeinsam angesehen hat.
Für besondere sportliche Aktivitäten der Kinder, Workshops oder auch für den Besuch des Bereichs mit Kinderbetreuung müssen Eltern bei AIDA Cruises wie bei anderen Anbietern auch Einverständniserklärungen unterzeichnen. Während eines organisierten Programms für Kinder oder bei der Kinderbetreuung können Eltern die Aufsichtspflicht auf das Bordpersonal übertragen.
Der 10-Jährige Henry musste wie alle Kinder unter 12 Jahren ein Sicherheitsarmband tragen. So kann bei einer Notfalllage des Schiffes erkannt werden, welcher Sammelstation das Kind zugeteilt ist, sollte das Kind an Bord allein unterwegs sein.
BEZAHLEN AN BORD
Bordkarten von Kindern werden auf Aida-schiffen als Zahlungsmittel genutzt. Eltern können das Guthaben aber limitieren lassen.
BAR- UND DISKOBESUCH
Alkohol kann von Kindern nicht bestellt werden, erst ab 16 Jahren ist das möglich. Rauchen ist erst ab 18 Jahren gestattet. AIDA Cruises nimmt das deutsche Jugendschutzgesetz mit an Bord.
Der Besuch des Casinos ist für unter 18-Jährige nicht möglich, auch nicht in Begleitung der Eltern. Wer unter 16 Jahre ist, darf sich ohne Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten in den Bars nur bis spätestens 23 Uhr aufhalten.
In die Erwachsenendiskothek dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.
KINDERLÄRM & CO
Die Fahrt auf der Aidaprima war für die Söhne in den Sommerferien ein großes Erlebnis, denn es waren nicht weniger als 1.400 Kinder auf dem Schiff. Gleichwohl fanden auch die Eltern Ruhezonen an Bord.
Für den Besuch des Wellness- und Fitnessbereichs gibt es beispielsweise für Kinder und Jugendliche Einschränkungen.
So darf auf der Aidaprima die Saunalandschaft erst ab 16 Jahren besucht werden, das Gerätetraining im Fitnessbereich ist außerhalb von Kursen für Jugendliche ebenfalls erst ab 16 Jahren erlaubt.
Wenn es mal an Deck, bei den Poolbereichen oder in den Restaurants etwas lauter zugehen sollte, stellt Kinderlärm an Bord im Übrigen keinen Reisemangel dar und gehört zum alltäglichen Miteinander.
VERSICHERUNGEN
An Bord eines Schiffes befindet man sich im Ausland, denn kein Kreuzfahrtschiff fährt unter deutscher Flagge. Nicht nur wer mit Kindern reist, sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Die Versicherung, die für Familien schon ab ca. 20 Euro im Jahr abgeschlossen werden kann, übernimmt die Kosten einer ärztlichen Behandlung im Ausland bzw. an Bord, für medizinisch notwendige Transporte und auch für den Rücktransport des Unfallverletzten oder erkrankten Urlaubers nach Deutschland. Bei den Vertragsbedingungen sollte man aber unbedingt darauf achten, dass der Rücktransport nach Deutschland übernommen wird, wenn es medizinisch sinnvoll und nicht nur notwendig ist. Wichtig ist, dass die Versicherung auch Bergungs- und Rettungskosten übernimmt, ansonsten sollte zusätzlich eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Eine Haftpflichtversicherung schützt Eltern und Kindern nicht nur zu Hause, sondern greift auch bei Schäden, die man anderen auf einer Reise zufügt. Eingeschlossen sind je nach Vertrag auch Schäden, die die Eltern tragen müssen, wenn sie fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
FAZIT
Eine Kreuzfahrt ist für junge Familien eine schöne Sache. Gerade ältere Kinder sollten bei der Planung einer Kreuzfahrtreise einbezogen werden, um gemeinsam mit den Eltern das „Traumschiff“für die Familie zu finden. Das erhöht bei allen die Vorfreude und schützt vor Enttäuschungen.
Mit den richtigen Versicherungen im Gepäck und unter Beachtung von Verhaltensregeln, ist eine Kreuzfahrt für Familien eine sehr sichere Reiseart.