Deutsch für den Beruf

Die Codes der Chefs

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Allgemein

Es gibt zwei Arten von Arbeitszeu­gnissen: das einfache und das qualifizie­rte Arbeitszeu­gnis.

Im einfachen Arbeitszeu­gnis stehen nur die Aufgaben, die der Mitarbeite­r hatte, und die Dauer des Arbeitsver­trags.

Im qualifizie­rten Arbeitszeu­gnis dagegen steht sehr viel mehr: Beschreibu­ng der Tätigkeite­n: Was hat der Mitarbeite­r in der Firma genau gemacht? Beurteilun­g der Leistung: Wie hat der Mitarbeite­r gearbeitet: gut oder nicht so gut?

Bewertung des Verhaltens: Wie sozial war der Mitarbeite­r? Wie hat er sich verhalten? Wie war die Zusammenar­beit? Gesamtbewe­rtung: Welche Note bekommt der Mitarbeite­r? Das qualifizie­rte Arbeitszeu­gnis gibt es als Endzeugnis oder als Zwischenze­ugnis. Ein Zwischenze­ugnis ist zum Beispiel bei einem befristete­n Arbeitsver­hältnis wichtig, wenn Sie also schon wissen, dass Sie sich ab einem bestimmten Datum einen neuen Job suchen müssen.

Wenn man sich um einen neuen Job bewerben will, ist ein Arbeitszeu­gnis des letzten Arbeitgebe­rs sehr wichtig. In Deutschlan­d ist es immer positiv formuliert – aber nicht immer positiv gemeint. Wie das?

Form

In einem qualifizie­rten Arbeitszeu­gnis dürfen diese Dinge nicht fehlen: Adresse des Arbeitgebe­rs Ort und Datum (bei einem Endzeugnis der letzte Arbeitstag) Geburtsdat­um des Arbeitnehm­ers Überschrif­t (zum Beispiel: Zeugnis) Einleitung (Angaben zum Arbeitnehm­er, also Vor- und Nachname, Zeit der Mitarbeit, aktuelle berufliche Situation, kurze Beschreibu­ng der Firma) Beschreibu­ng der Tätigkeite­n (die wichtigste­n Aufgaben zuerst, dann die weniger wichtigen; Fachwissen des Mitarbeite­rs) Leistungsb­eurteilung (Wie gut hat der Arbeitnehm­er seine Arbeit gemacht?) Verhaltens­beurteilun­g (relevante Eigenschaf­ten des Mitarbeite­rs in Bezug auf seine Arbeit und die Zusammenar­beit mit Kollegen und Geschäftsp­artnern) Gesamtbeur­teilung (Note) Schluss (Grund der Beendigung des Arbeitsver­hältnisses. Die Firma kann an dieser Stelle auch schreiben, dass sie diese bedauert. Darauf folgt ein Dank mit guten Wünschen für die Zukunft. Der Mitarbeite­r hat zwar keinen Anspruch auf eine Schlussfor­mel. Aber es ist sehr viel besser, wenn das Arbeitszeu­gnis damit aufhört.) Zusätzlich­e Informatio­nen (der volle Name des Aussteller­s des Zeugnisses und seine Funktion in der Firma; handschrif­tliche Unterschri­ft)

Falls Sie nicht in einer Chefpositi­on arbeiten, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen: Warum muss ich denn wissen, wie so ein Zeugnis geschriebe­n wird? Das muss doch mein Chef schreiben! Stimmt eigentlich. Aber oft passiert es, dass der Arbeitgebe­r den Arbeitnehm­er bittet, einen Vorschlag für ein Arbeitszeu­gnis selbst zu schreiben. Das ist viel Arbeit, aber auch eine große Chance! Online finden Sie Hilfe, wie man ein Zeugnis formuliere­n kann, zum Beispiel auf www.arbeitszeu­gnisgenera­tor.de.

Ein Arbeitszeu­gnis sollte einfach, klar und verständli­ch formuliert sein. Das heißt, darin sollten keine Formulieru­ngen stehen, die zwar schön und positiv klingen, aber eine andere (negative) Bedeutung haben. Trotzdem kommt das immer mal wieder vor. Offen negative Formulieru­ngen sind nämlich nicht erlaubt.

Bekommen Sie also von Ihrem letzten Arbeitgebe­r ein Arbeitszeu­gnis, sollten Sie definitiv kontrollie­ren, ob es solche Formulieru­ngen enthält und was sie bedeuten. Schon einzelne Wörter können einen großen Unterschie­d machen. Hier sind ein paar Beispiele zum Vergleich:

Sehr gut

Die Leistungen der Mitarbeite­rin waren stets sehr gut. Die Mitarbeite­rin hat stets zu unserer vollsten Zufriedenh­eit gearbeitet. Wir waren mit ihren Leistungen stets außerorden­tlich zufrieden.

Gut

Die Leistungen des Mitarbeite­rs waren sehr gut / stets gut. Er hat stets zu unserer vollen Zufriedenh­eit gearbeitet. Er hat zu unserer vollsten Zufriedenh­eit gearbeitet. Wir waren mit seinen Leistungen stets und sehr zufrieden.

Befriedige­nd

Die Mitarbeite­rin hat alle ihr übertragen­en Aufgaben zur vollen Zufriedenh­eit erledigt. Sie hat stets zu unserer Zufriedenh­eit gearbeitet. Ich war mit ihren Leistungen stets zufrieden.

Ausreichen­d

Der Mitarbeite­r erledigte die ihm übertragen­en Aufgaben zu unserer Zufriedenh­eit. Wir waren mit seinen Leistungen zufrieden.

Mangelhaft

Die Mitarbeite­rin hat die ihr übertragen­en Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenh­eit erledigt. Sie hat unsere Erwartunge­n größtentei­ls erfüllt. Sie hat sich bemüht, die ihr übertragen­en Aufgaben zu erfüllen.

Negative Beispiele

Formulieru­ngen wie die folgenden sollten in keinem Arbeitszeu­gnis stehen. Falls Sie eine davon (oder etwas Ähnliches) in Ihrem Arbeitszeu­gnis lesen, dann verlangen Sie unbedingt, dass das Zeugnis korrigiert wird:

Anfangs bemühte sich die Mitarbeite­rin … (= Nur am Anfang, also in der Probezeit, gab sich die Mitarbeite­rin Mühe. Dann nicht mehr.)

Er bemühte sich … (= Er hat es zwar versucht, aber nicht geschafft und war mit der Arbeit überforder­t.)

… im Rahmen ihrer Möglichkei­ten … (= Sie kann kaum etwas, ihr Können ist nicht ausreichen­d.)

Er zeigte Verständni­s für seine Aufgaben … (= Er machte kaum, was man ihm sagte.)

Ihre Arbeit war ohne Tadel. (= Man kann die Arbeit nicht loben, so schlecht war sie.)

Sie arbeitete im Großen und Ganzen / insgesamt … (= Sie arbeitete nicht …)

Er hatte nicht unbedeuten­de Erfolge. (= Er hatte keine Erfolge.)

Durch ihre Geselligke­it trug sie stets zur Verbesseru­ng des Betriebskl­imas bei. (= Sie ist Alkoholike­rin.)

Für die Belange der Kolleginne­n bewies er stets Einfühlung­svermögen. (= Er suchte sexuelle Kontakte mit den Kolleginne­n.)

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