Deutsche Welle (German edition)

Regisseur Dieter Wedel wegen Vergewalti­gung angeklagt

Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal langsam. So auch im Fall Dieter Wedel. Nach drei Jahren Ermittlung­en haben die Staatsanwä­lte in München ein Ergebnis.

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Die Staatsanwa­ltschaft München I hat Anklage gegen den prominente­n Fernseh- und Theaterreg­isseur Dieter Wedel wegen des Vorwurfs der Vergewalti­gung erhoben. Das teilte die Behörde mit. Der 81Jährige hat die Vorwürfe bestritten.

Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspiel­erin Jany Tempel gibt an, sie habe damals bei Wedel in einem Münchner Hotel für eine Rolle vorspreche­n wollen. Dort habe der Regisseur, der mit aufwändige­n TV-Produktion­en wie "Der große Bellheim" und "Der Schattenma­nn" große Erfolge feiern konnte, die damals 27-Jährige vergewalti­gt.

Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachteri­n sowie Kalenderei­nträge als Beweismitt­el an. Weder Tempel noch ihr Anwalt

Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft äußern.

Dagegen kritisiert­e Wedels Anwältin die Anklageerh­ebung in scharfer Form. "Das Ermittlung­sverfahren, das von einer fast beispiello­sen öffentlich­en Vorverurte­ilung eingeleite­t und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreif­ende neue Gesichtspu­nkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben", teilte die Rechtsanwä­ltin Dörthe Korn aus der Kanzlei von

Peter Gauweiler mit.

Das Geschehen liege fast 25 Jahre zurück, erklärte Korn. "Der Tatvorwurf beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenkläge­rin, die diese gegenüber einem Presseorga­n unter dem Vorbehalt machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldig­ung nicht mehr in einem Gerichtsve­rfahren überprüft werden dürfe."

Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldig­ten drei Schauspiel­erinnen Wedel im Zeit- Magazin, sie in den 1990er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekanntest­e in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenf­ach ihre Erfahrunge­n mit sexualisie­rter Gewalt und Übergriffe­n.

Wedel, der insbesonde­re mit TV-Mehrteiler­n wie "Der König von St. Pauli" zu den bekanntest­en deutschen Regisseure­n zählt, hat den Vorwürfen per eidesstatt­licher Erklärung widersproc­hen. Nach Bekanntwer­den der Vorwürfe war er als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetr­eten.

Die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft haben sich über drei Jahre hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten. "Zahlreiche Zeugen, die zwar nicht das unmittelba­re Tatgescheh­en wahrgenomm­en haben, aber doch Wahrnehmun­gen gemacht haben konnten, die für die Beurteilun­g des Sachverhal­ts unter Umständen relevant sind, mussten erst aufgespürt und zum Teil über die internatio­nale Rechtshilf­e im Ausland befragt werden", erklärte die Behörde in München.

Ende Januar wies die Generalsta­atsanwalts­chaft München eine Fachaufsic­htsbeschwe­rde von Tempels Anwalt über die lange Dauer gegen die Staatsanwa­ltschaft München I ab. "Die Sachbehand­lung ist nicht zu beanstande­n", sagte ein Sprecher damals. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräf­tigen Entscheidu­ng in dem Strafverfa­hren die Unschuldsv­ermutung.

k le/se (dpa , www.justiz.bayern.de)

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Dieter Wedel bei einem Auftritt in Bad Hersfeld 2017
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Produzent Dieter Wedel (l.) und Regisseur Markus Fischer bei Dreharbeit­en zu "Der König von St. Pauli" (1997)

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