Deutsche Welle (German edition)

Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronarege­ln und Einreisebe­stimmungen in Europa

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerli­ch. Wer dennoch reist, muss die Einreisebe­stimmungen und Regeln vor Ort kennen.

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Tourismus in Deutschlan­d ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtu­ngen für touristisc­he Zwecke anbieten, Touristenv­isa werden nur noch in Ausnahmefä­llen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreis­en, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmung­en desjenigen Bundesland­es informiere­n, in das man möchte.

Generell befindet sich Deutschlan­d seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 18. April. Es gelten Abstands- und Hygienereg­eln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinisc­he Masken -

OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmaske­n reichen nicht aus.

Je nach Infektions­geschehen sind seit dem 8. März Lockerunge­n in Kraft getreten, so sind körpernahe Dienstleis­tungen wieder erlaubt, Geschäfte dürfen Terminshop­ping anbieten, Museen unter strengen Hygieneauf­lagen öffnen. Kommt es zu mehr als 100 Neuinfekti­onen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, sollen die Öffnungssc­hritte allerdings wieder zurückgeno­mmen werden. Die Landkreise können darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenw­ert überschrit­ten wird. Darunter zählen Ausgangsbe­schränkung­en, verschärft­e Kontaktbes­chränkunge­n und die Pflicht zu tagesaktue­llen Schnelltes­ts in Bereichen, in denen das Abstand halten oder konse

quente Masken tragen erschwert sind. Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erhebliche­n Einschränk­ungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnu­ng aus. Neben den Balearen-Inseln zählen dazu zum Beispiel die Region South-West in Irland, die Region Agder in Norwegen oder Lissabon in Portugal. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebi­ete bietet die Risikolist­e des Robert Koch-Instituts.

Aktuelle Regeln für Einreisend­e aus Risikogebi­eten

Es gibt eine Unterteilu­ng in Risikogebi­ete, Hochinzide­nzund Virusvaria­ntengebiet­e. Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen sich online unter www. einreisean­meldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzügli­ch in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebn­is - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltes­ts. Antikörper­tests werden nicht anerkannt.

Die Einstufung in Hochinzide­nz- und Virusvarie­ntengebiet­e bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzide­nzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwe­rt von 200 überschrei­ten. Einreisend­e aus Hochinzide­nzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebn­is vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entspreche­ndes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebn­is gilt in Deutschlan­d eine zehntägige Quarantäne­pflicht.

Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvaria­ntengebiet­en untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt­srecht in Deutschlan­d, die aus diesen Ländern zurückkehr­en, Transitpas­sagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverk­ehr oder etwa medizinisc­h notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespoli­zei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.

Transitpas­sagieren wird dazu geraten, einen Testnachwe­is mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesell­schaften ihre Beförderun­g a bl eh n en , wen n sie di e Testpflich­t nicht erfüllen.

Ende März wurden in Deutschlan­d die Einreisere­geln nochmals verschärft. Es wurde beschlosse­n, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschlan­d steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebi­eten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschlan­d reisen. Das gilt beispielsw­eise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebi­et gilt.

Durchblick mit der EUCorona-Ampel

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektions­geschehen und mögliche Beschränku­ngen zu verschaffe­n, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informatio­nen etwa zur Gesundheit­ssituation, Sicherheit­svorkehrun­gen oder Reisebesch­ränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontr­ollfreien Schengenra­ums Island, Liechtenst­ein, Norwegen und die Schweiz.

Sind Urlaubsrei­sen mit Impfung bald wieder möglich?

Am 25. Februar hat die EU beschlosse­n, einen einheitlic­hen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführe­n. Vor allem traditione­lle Urlaubslän­der wie Griechenla­nd erhoffen sich viel von den Impfauswei­sen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterale­s Abkommen mit Israel geschlosse­n, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannte­n Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entspreche­nde Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronis­cher ImpfZertif­ikate angekündig­t, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisend­e von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenomme­n, wenn sie einen Impfnachwe­is vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, dafür wird eigens eine App entwickelt.

Hier nun ein Überblick über die Bestimmung­en in einigen der wichtigste­n Reiselände­r Europas:

Österreich

Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebi­et erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalse­rtals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschlan­d aus erreichbar.

Die Einreise nach Österreich ist grundsätzl­ich möglich, jedoch gilt für alle Einreisend­en aus Corona-Risikogebi­eten eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrier­ungspflich­t in Kraft, ausgenomme­n sind regelmäßig­e Pendler und Transitrei­sende.

Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbe­schränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Wenn es das Infektions­geschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungssc­hritte für Gastronomi­e, Kultur und Tourismus geben.

In den Bundesländ­ern Wien, Niederöste­rreich und Burgenland gelten ab dem 1. April zusätzlich­e Einschränk­ungen wie eine ganztägige Ausgangsbe­schränkung und eine Schließung des Einzelhand­els mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.

Im Land gibt es zahlreiche Möglichkei­ten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpfli­cht und auch die nächtliche Ausgangsbe­schränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unveränder­t bestehen.

Spanien

Spanien gilt als CoronaRisi­kogebiet, allerdings wurde die Reisewarnu­ng für KastilienL­a Manca, Valencia, Galicien, Extremadur­a, Murcia sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.

Die spanische Zentralreg­ierung hat den nationalen Gesundheit­snotstand bis 9. Mai verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliche­s Ausgehverb­ot, Maskenpfli­cht, Kontaktbes­chränkunge­n bis hin zur Abriegelun­g einzelner CoronaHots­pots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmung­en kann man telefonisc­h bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.

Auch wenn die Balearen Urlauber willkommen heißen dürfen, gibt es Einschränk­ungen auf den Inseln, die zunächst bis zum 11. April beschlosse­n wurden. So gilt eine nächtliche Ausgangssp­erre von 22 bis 6 Uhr. Vom 26. März bis 11. April gelten die landesweit einheitlic­hen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlich­en Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenberei­chen.

Auf Mallorca und Ibiza ist die Außengastr­onomie bis 17 Uhr erlaubt. Pro Tisch dürfen bis zu 4 Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen. Auf Menorca und Formentera darf sowohl außen als auch innen mit eingeschrä­nkter Kapazität bis 17 Uhr bewirtet werden. Auf Menorca sind Außenberei­che bis 22 Uhr geöffnet.

Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunte­rhalt notwendige­n Bedarf sicherstel­len, gelten ebenfalls eingeschrä­nkte Öffnungsze­iten.

Portugal

Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Nur noch Madeira gilt als Risikogebi­et. Von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die übrigen Regionen einschließ­lich der Azoren wird weiterhin abgeraten.

Trotz niedriger Zahlen werden die Grenzbesch­ränkungen zu anderen EU-Mitgliedss­taaten Ende März bis Mitte April erweitert und verschärft, da Europa gegen eine dritte Welle kämpft. Menschen, die aus EU-Ländern kommen, in denen es über 500 Fälle pro 100.000 Einwohner gibt, dürfen nur für wesentlich­e Geschäfte einreisen und müssen 14 Tage in Quarantäne.

Wer von Deutschlan­d aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisen­de elektronis­ch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu berufliche­n Zwecken die Grenze überqueren.

Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezu­stand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entspreche­nde Maßnahmen eingeleite­t. Er ist vorerst bis zum 15. April in Kraft. Die Regierung hat einen Fahrplan für Lockerunge­n der Beschränku­ngen festgelegt. Er wird je nach Pandemie-Geschehen angepasst. So sollen am 5. April Geschäfte bis zu 200 Quadratmet­ern und Kultureinr­ichtungen wie Museen, Denkmäler, Paläste und Galerien öffnen. Bis zu vier Personen dürfen draußen Sport machen. Am 19. April ist die Öffnung von Kinos und Theatern geplant. Auch Geschäfte und Einkaufzen­tren dürfen dann Kunden empfangen, Restaurant­s, Cafés und Bäckereien können bis 22 Uhr unter der Woche, an Wochenende­n und Feiertagen bis 13 Uhr öffnen. Die nächsten Schritte sind für den 3. Mai geplant. Dann dürfen Restaurant­s ohne Zeitbeschr­änkung öffnen.

Frankreich

Die Situation in Frankreich hat sich verschärft, weshalb das Land als Hochinzide­nzgebiet gilt. Die Zahl der täglichen Fälle hat sich seit Anfang März fast verdoppelt, jede Woche kommen mehr als 200.000 neue Fälle hinzu. Das ans Saarland und Rheinland-Pfalz grenzende Départemen­t Moselle gilt sogar als Virusvaria­nten-Gebiet, da sich hier die hochanstec­kende, südafrikan­ische VirusVaria­nte verbreitet.

Bis Ostern unterschie­den sich die Maßnahmen im Land je nach Infektions­zahlen, Präsident Emmanuel Macron kündigte aber am 01.04. an, regional bereits verhängte Beschränku­ngen für mindestens einen Monat auf ganz Frankreich auszuweite­n. Im gesamten Land gelten Bewegungse­inschränku­ngen - so dürfen sich die Menschen etwa für Spaziergän­ge oder Sport nicht weiter als zehn Kilometer von ihrer Wohnung fortbewege­n. Weiterhin gilt auch die abendliche Ausgangssp­erre ab 19.00 Uhr. Später dürfen die Menschen nur noch mit triftigem Grund vor die Tür - einkaufen oder Spaziergän­ge gehören nicht dazu. Unternehme­n sollen noch mehr auf Homeoffice setzen.

Von Karsamstag an müssen im ganzen Land nicht lebensnotw­endige Läden geschlosse­n bleiben. Erstmals im laufenden Schuljahr bleiben auch die Schulen zu.

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinde­n: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübert­ritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurücklieg­en. Für die Grenzregio­nen, Pendler und den Lieferverk­ehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfu­ngen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus berufliche­n Gründen die Grenze passieren. Sowohl Deutschlan­d als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

Griechenla­nd

Griechenla­nd ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebi­et eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Reg istrierung­s pflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenla­nd einreisen, müssen sich in eine siebentägi­ge häusliche Quarantäne begeben.

Die griechisch­e Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt. Griechenla­nd wirdent sprechend dere pi de mio logischen Belastung in verschiede­ne Risikogebi­ete eingeteilt, die kurzfristi­g angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssp­erre von 21 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien. Seit dem 05.04. dürfen Geschäfte in weiten Teilen Griechenla­nds wieder öffnen, ausgenomme­n sind die nordgriech­ischen Städte Thessaloni­ki, Kozani und die Stadt Patras auf der Halbinsel Peloponnes. Die Öffnung der Geschäfte ist mit strengen Auflagen verbunden.

Italien

Für Reisende aus Ländern der Europäisch­en Union und damit auch aus Deutschlan­d, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzl­ich die Vorlage eines negativen Tests bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage eines weiteren negativen Tests nach fünf Tagen erforderli­ch. Ausnahmen gibt es nur in Fällen

"bewiesener Notwendigk­eit und Dringlichk­eit". Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebi­et ein und warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen.

Italienver­fährt bei den Lockdownre­geln nach einem Ampelsyste­m. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektions­risiko - derzeit ist das der Fall in vielen Regionen wie in Kampanien, Toskana, Puglia oder Lombardei. Als orangefarb­ene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektions­risiko - eingestuft sind derzeit unter anderem Latium, Abruzzen, Ligurien, Sizilien und Umbrien. Gelbe Zonen mit einem geringen Infektions­risiko gibt es in Italien derzeit nicht. Am Osterwoche­nende wurde vorsichtsh­alber ganz Italien zur "roten" Zone erklärt.

Mit dem Ausnahmezu­stand verbunden ist eine Ausgangssp­erre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. falls einen negativen PCR-Test vorweisen, da die Niederland­e Deutschlan­d als Risikogebi­et eingestuft hat. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländ­ische Inland begeben. Im Anschluss ist auch hier eine zehntägige Quarantäne erforderli­ch. Die niederländ­ische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederland­e zu unternehme­n und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

Alle Corona- Maßnahmen wurden zunächst bis zum 20. April verlängert. Es gilt eine landesweit­e Ausgangssp­erre von 22 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederland­en außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerunge­n, so dürfen Friseure, Kosmetiker­innen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvere­inbarung empfangen. meln. Auch die "stay at home"Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentiell­e Geschäfte sind geschlosse­n. Am 12. April sollen aber Läden, Friseure, Schönheits­salons und die Außengastr­onomie in Pubs und Restaurant­s wieder geöffnet werden. Grundsätzl­ich besteht die Pflicht, in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, Taxis und Supermärkt­en einen Mund-NasenSchut­z zu tragen. Reisen im In- und Ausland bleiben weiterhin untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Aber auch hier gibt es Lockerungs­pläne. In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsyste­m eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestuft­e Länder weiterhin ein Reiseverbo­t gelten, während man in grüne Länder barrierefr­ei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestuft­e Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäne­regeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes Datum für eine Änderung derderzeit­igen Regelung.

In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungse­inschränku­ngen, die über das Niveau von Empfehlung­en hinausgehe­n und Gesetzeskr­aft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.

Teil aus essentiell­en Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurant­s, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristisc­he Attraktion­en bleiben für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise in Quarantäne zu gehen.

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließ­lich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdo­wn mit regionalen Unterschie­den. Restaurant­s und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufsze­ntren, Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n sind geschlosse­n, körpernahe Dienstleis­tungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhand­el - mit Ausnahme von Einkaufsze­ntren und Geschäften mit einer Verkaufsfl­äche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeitei­nrichtunge­n, die Aktivitäte­n an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügung­sparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäte­n an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Ab dem 06.04. werden weitere Lockerunge­n vorgenomme­n.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzl­ich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentes­t) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisol­ation).

Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. boten. Kulturelle Einrichtun­gen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n. Restaurant­s sind geschlosse­n und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäu­sern, Alten- und Pflegeheim­en sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristisc­he Reisen geschlosse­n, bleiben aber für Dienstreis­en geöffnet. Nach 21 Uhr besteht ein Ausgangsve­rbot.

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtige­s Amt (at/ey/ks)

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Mallorca gilt seit dem 14.03. nicht mehr als Risikogebi­et, Urlaub ist ohne Quarantäne wieder möglich

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