Deutsche Welle (German edition)
Wenn Reisen zum Risiko wird: Coronaregeln und Einreisebestimmungen in Europa
Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.
Tourismus in Deutschland ist bis auf weiteres nicht möglich. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten, Touristenvisa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt. Das Reisen im Land ist nur noch für bestimmte notwendige Zwecke, zum Beispiel Dienstreisen, möglich und wird durch immer wieder neue Regelungen, die es zu beachten gilt, erschwert. Man muss sich also immer über die aktuellen Bestimmungen desjenigen Bundeslandes informieren, in das man möchte.
Generell befindet sich Deutschland seit 16. Dezember 2020 in einem harten Lockdown, er gilt vorerst bis zum 18. April. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln, so müssen in Geschäften sowie in Bus und Bahn medizinische Masken -
OP-Masken oder FFP2-Masken - getragen werden; einfache Stoffmasken reichen nicht aus.
Je nach Infektionsgeschehen sind seit dem 8. März Lockerungen in Kraft getreten, so sind körpernahe Dienstleistungen wieder erlaubt, Geschäfte dürfen Terminshopping anbieten, Museen unter strengen Hygieneauflagen öffnen. Kommt es zu mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, sollen die Öffnungsschritte allerdings wieder zurückgenommen werden. Die Landkreise können darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Darunter zählen Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstand halten oder konse
quente Masken tragen erschwert sind. Reisen ist in ganz Europa nur noch mit erheblichen Einschränkungen möglich - wenn überhaupt. Nur für ganz wenige Regionen Europas sprichtdas Auswärtige Amt in Berlin derzeit keine Reisewarnung aus. Neben den Balearen-Inseln zählen dazu zum Beispiel die Region South-West in Irland, die Region Agder in Norwegen oder Lissabon in Portugal. Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Aktuelle Regeln für Einreisende aus Risikogebieten
Es gibt eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenzund Virusvariantengebiete. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www. einreiseanmeldung. de anmelden. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Corona-Test erfolgen und man muss sich unverzüglich in zehntägige Quarantäne - unabhängig vom Testergebnis - begeben, die frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden kann. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt.
Die Einstufung in Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete bringt einige Regeln mit sich. Als Hochinzidenzgebiete gelten seit 24. Januar Staaten, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Nur dann dürfen sie an Bord eines Flugzeugs. Entsprechendes gilt für Bus, Bahn oder Fähre. Unabhängig vom Testergebnis gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht.
Seit 30. Januar ist die Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt. Ausnahmen bei der Einreise gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, Transitpassagiere sowie einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder etwa medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Transitpassagieren wird dazu geraten, einen Testnachweis mit sich zu führen. Sie müssen damit rechnen, dass Fluggesellschaften ihre Beförderung a bl eh n en , wen n sie di e Testpflicht nicht erfüllen.
Ende März wurden in Deutschland die Einreiseregeln nochmals verschärft. Es wurde beschlossen, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschland steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebieten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschland reisen. Das gilt beispielsweise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebiet gilt.
Durchblick mit der EUCorona-Ampel
Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über das Corona-Infektionsgeschehen und mögliche Beschränkungen zu verschaffen, hat die EU eine Corona-Ampel eingeführt. Danach wird die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt. Hinzu kommt noch die Farbe grau für Regionen, aus denen nicht genug Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.
Wer dennoch reisen muss, dem hilft auch die 'Re-open EU'-App der EU-Kommission. Sie bietet aktuelle Informationen etwa zur Gesundheitssituation, Sicherheitsvorkehrungen oder Reisebeschränkungen, und zwar für alle EU-Staaten sowie die Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengenraums Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Sind Urlaubsreisen mit Impfung bald wieder möglich?
Am 25. Februar hat die EU beschlossen, einen einheitlichen Impfpass für Reisende bis zum Sommer einzuführen. Vor allem traditionelle Urlaubsländer wie Griechenland erhoffen sich viel von den Impfausweisen. Die Regierung in Athen und auch Zypern haben bereits ein bilaterales Abkommen mit Israel geschlossen, wonach ab April alle Israelis problemlos einreisen können, wenn sie den sogenannten Grünen Pass vorweisen - also den Nachweis, dass sie geimpft sind. Auch Malta führt entsprechende Gespräche mit Israel. Schweden und Dänemark haben die Schaffung elektronischer ImpfZertifikate angekündigt, die vor allem bei Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen sollen. In Estland wiederum sind schon jetzt Einreisende von der generellen Quarantäne-Vorschrift ausgenommen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen. Das gleiche gilt in Polen, dafür wird eigens eine App entwickelt.
Hier nun ein Überblick über die Bestimmungen in einigen der wichtigsten Reiseländer Europas:
Österreich
Das Auswärtige Amt in Berlin hat ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt, mit Ausnahme des Kleinwalsertals und der Gemeinde Jungholz mit zusammen gut 5000 Einwohnern. Beide Exklaven sind auf der Straße nur von Deutschland aus erreichbar.
Die Einreise nach Österreich ist grundsätzlich möglich, jedoch gilt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht. Seit 15. Januar ist eine digitale Registrierungspflicht in Kraft, ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende.
Seit Montag, 8. Februar, ist der Handel in Österreich nach sechs Wochen Lockdown wieder geöffnet. Dabei gilt eine Personenbeschränkung: Pro Person müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch Museen, Galerien und Tiergärten dürfen unter strengen Corona-Auflagen wieder öffnen. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll es im April weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Kultur und Tourismus geben.
In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland gelten ab dem 1. April zusätzliche Einschränkungen wie eine ganztägige Ausgangsbeschränkung und eine Schließung des Einzelhandels mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.
Im Land gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich kostenlos - unter anderem in Apotheken - testen zu lassen. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht und auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 06 Uhr bleibt unverändert bestehen.
Spanien
Spanien gilt als CoronaRisikogebiet, allerdings wurde die Reisewarnung für KastilienLa Manca, Valencia, Galicien, Extremadura, Murcia sowie auf den Balearen am 14. März aufgehoben.
Die spanische Zentralregierung hat den nationalen Gesundheitsnotstand bis 9. Mai verlängert. Der Notstand umfasst unter anderem ein nächtliches Ausgehverbot, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen bis hin zur Abriegelung einzelner CoronaHotspots. Die Maßnahmen variieren in den Regionen, die jeweils aktuellen Bestimmungen kann man telefonisch bei den Corona-Hotlines der Regionen erfragen.
Auch wenn die Balearen Urlauber willkommen heißen dürfen, gibt es Einschränkungen auf den Inseln, die zunächst bis zum 11. April beschlossen wurden. So gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Vom 26. März bis 11. April gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist die Außengastronomie bis 17 Uhr erlaubt. Pro Tisch dürfen bis zu 4 Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen. Auf Menorca und Formentera darf sowohl außen als auch innen mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr bewirtet werden. Auf Menorca sind Außenbereiche bis 22 Uhr geöffnet.
Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, gelten ebenfalls eingeschränkte Öffnungszeiten.
Portugal
Die Situation in Portugal hat sich stark verbessert. Nur noch Madeira gilt als Risikogebiet. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen einschließlich der Azoren wird weiterhin abgeraten.
Trotz niedriger Zahlen werden die Grenzbeschränkungen zu anderen EU-Mitgliedsstaaten Ende März bis Mitte April erweitert und verschärft, da Europa gegen eine dritte Welle kämpft. Menschen, die aus EU-Ländern kommen, in denen es über 500 Fälle pro 100.000 Einwohner gibt, dürfen nur für wesentliche Geschäfte einreisen und müssen 14 Tage in Quarantäne.
Wer von Deutschland aus nach Portugal reisen will, der braucht einen negativen PCRTest, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Außerdem müssen sich Flugreisende elektronisch anmelden. Auf dem Landweg dürfen nur Menschen mit einem Wohnsitz in Portugal oder zu beruflichen Zwecken die Grenze überqueren.
Seit dem 9. November gilt der Ausnahmezustand in Portugal, alle 15 Tage wird die Lage neu bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Er ist vorerst bis zum 15. April in Kraft. Die Regierung hat einen Fahrplan für Lockerungen der Beschränkungen festgelegt. Er wird je nach Pandemie-Geschehen angepasst. So sollen am 5. April Geschäfte bis zu 200 Quadratmetern und Kultureinrichtungen wie Museen, Denkmäler, Paläste und Galerien öffnen. Bis zu vier Personen dürfen draußen Sport machen. Am 19. April ist die Öffnung von Kinos und Theatern geplant. Auch Geschäfte und Einkaufzentren dürfen dann Kunden empfangen, Restaurants, Cafés und Bäckereien können bis 22 Uhr unter der Woche, an Wochenenden und Feiertagen bis 13 Uhr öffnen. Die nächsten Schritte sind für den 3. Mai geplant. Dann dürfen Restaurants ohne Zeitbeschränkung öffnen.
Frankreich
Die Situation in Frankreich hat sich verschärft, weshalb das Land als Hochinzidenzgebiet gilt. Die Zahl der täglichen Fälle hat sich seit Anfang März fast verdoppelt, jede Woche kommen mehr als 200.000 neue Fälle hinzu. Das ans Saarland und Rheinland-Pfalz grenzende Département Moselle gilt sogar als Virusvarianten-Gebiet, da sich hier die hochansteckende, südafrikanische VirusVariante verbreitet.
Bis Ostern unterschieden sich die Maßnahmen im Land je nach Infektionszahlen, Präsident Emmanuel Macron kündigte aber am 01.04. an, regional bereits verhängte Beschränkungen für mindestens einen Monat auf ganz Frankreich auszuweiten. Im gesamten Land gelten Bewegungseinschränkungen - so dürfen sich die Menschen etwa für Spaziergänge oder Sport nicht weiter als zehn Kilometer von ihrer Wohnung fortbewegen. Weiterhin gilt auch die abendliche Ausgangssperre ab 19.00 Uhr. Später dürfen die Menschen nur noch mit triftigem Grund vor die Tür - einkaufen oder Spaziergänge gehören nicht dazu. Unternehmen sollen noch mehr auf Homeoffice setzen.
Von Karsamstag an müssen im ganzen Land nicht lebensnotwendige Läden geschlossen bleiben. Erstmals im laufenden Schuljahr bleiben auch die Schulen zu.
Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreichs Binnengrenzen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinden: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Für die Grenzregionen, Pendler und den Lieferverkehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfungen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus beruflichen Gründen die Grenze passieren. Sowohl Deutschland als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Detaillierte Informationen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebedingungen bietet das französische Außenministerium.
Griechenland
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb das ganze Land als Risikogebiet eingestuft ist. Bei Einreise gilt eine Online-Reg istrierungs pflicht, und ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alle Personen, die nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Die griechische Regierung hat für das ganze Land einen Lockdown verfügt. Griechenland wirdent sprechend dere pi de mio logischen Belastung in verschiedene Risikogebiete eingeteilt, die kurzfristig angepasst werden können. Maßnahmen wie die allgemeine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr kann in roten Gebieten variieren. Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpflicht, auch im Freien. Seit dem 05.04. dürfen Geschäfte in weiten Teilen Griechenlands wieder öffnen, ausgenommen sind die nordgriechischen Städte Thessaloniki, Kozani und die Stadt Patras auf der Halbinsel Peloponnes. Die Öffnung der Geschäfte ist mit strengen Auflagen verbunden.
Italien
Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage eines negativen Tests bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage eines weiteren negativen Tests nach fünf Tagen erforderlich. Ausnahmen gibt es nur in Fällen
"bewiesener Notwendigkeit und Dringlichkeit". Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebiet ein und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Italienverfährt bei den Lockdownregeln nach einem Ampelsystem. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektionsrisiko - derzeit ist das der Fall in vielen Regionen wie in Kampanien, Toskana, Puglia oder Lombardei. Als orangefarbene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektionsrisiko - eingestuft sind derzeit unter anderem Latium, Abruzzen, Ligurien, Sizilien und Umbrien. Gelbe Zonen mit einem geringen Infektionsrisiko gibt es in Italien derzeit nicht. Am Osterwochenende wurde vorsichtshalber ganz Italien zur "roten" Zone erklärt.
Mit dem Ausnahmezustand verbunden ist eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. falls einen negativen PCR-Test vorweisen, da die Niederlande Deutschland als Risikogebiet eingestuft hat. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Im Anschluss ist auch hier eine zehntägige Quarantäne erforderlich. Die niederländische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederlande zu unternehmen und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.
Alle Corona- Maßnahmen wurden zunächst bis zum 20. April verlängert. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre von 22 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederlanden außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlichkeit. Coffeeshops müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlossen, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerungen, so dürfen Friseure, Kosmetikerinnen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen. meln. Auch die "stay at home"Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentielle Geschäfte sind geschlossen. Am 12. April sollen aber Läden, Friseure, Schönheitssalons und die Außengastronomie in Pubs und Restaurants wieder geöffnet werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten einen Mund-NasenSchutz zu tragen. Reisen im In- und Ausland bleiben weiterhin untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Aber auch hier gibt es Lockerungspläne. In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsystem eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestufte Länder weiterhin ein Reiseverbot gelten, während man in grüne Länder barrierefrei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestufte Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäneregeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes Datum für eine Änderung derderzeitigen Regelung.
In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.
Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise in Quarantäne zu gehen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.
Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließlich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdown mit regionalen Unterschieden. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufszentren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, körpernahe Dienstleistungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhandel - mit Ausnahme von Einkaufszentren und Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeiteinrichtungen, die Aktivitäten an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügungsparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäten an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Ab dem 06.04. werden weitere Lockerungen vorgenommen.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzlich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentest) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation).
Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreisen. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. boten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet. Nach 21 Uhr besteht ein Ausgangsverbot.
Am 1. Oktober hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtigen Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitliches dreistufiges System:
Reisewarnung
Die Reisewarnung richtet sich ab sofort ganz nach den Infektionszahlen. Ab 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebiet. Dann wird automatisch auch eine Reisewarnung ausgesprochen.
Die Reisewarnung ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschreckende Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwächte Reisewarnung
Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnung ausgesprochen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebeschränkungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmungen von Reisen ab.
Auch die abgeschwächte Reisewarnung kann kostenlose Stornierungen ermöglichen, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnung. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisiert seine Liste der Risikogebiete ständig.
Wenige Ausnahmen
Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsweise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebnisse vorgelegt, Quarantänefristen müssen eingehalten werden, immer muss mit Einschränkungen vor Ort gerechnet werden.
dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtiges Amt (at/ey/ks)