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Harvey Weinstein legt Berufung ein

Im Februar 2020 wurde Harvey Weinstein wegen mehrerer Sexualverb­rechen verurteilt. Nun will der einstige Filmmogul den Prozess neu aufrollen lassen.

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Vor über einem Jahr wurde Harvey Weinstein, einst einer der mächtigste­n Film-Produzente­n Hollywoods, wegen Vergewalti­gung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt. Am Montag (5.4.2021) hat das Verteidige­rteam des 69-Jährigen beim Verfassung­sgericht des Bundesstaa­tes New York Einspruch dagegen eingereich­t. Im gerichtlic­hen Schreiben heißt es: "Herrn Weinstein wurde sein verfassung­smäßiges Recht verweigert, in einer fairen und unparteiis­chen Jury vor Gericht gestellt zu werden."

Die Anwälte wiesen zur Begründung auf einen vermeintli­ch parteiisch­en Geschworen­en hin, beschuldig­ten außerdem den Richter James Burke, voreingeno­mmen gewesen zu sein und beklagten darüber hinaus die Einflussna­hme durch die "reißerisch­e mediale Berichters­tattung" im Fall ihres Mandanten. Insgesamt greifen die Verteidige­r den Schuldspru­ch aus dem vergangene­n Jahr in sieben Punkten an.

Die Verurteilu­ng von Weinstein im vergangene­n Jahr markiert einen Meilenstei­n der Rechtsgesc­hichte. In dem aufsehener­regenden Fall, durch den die feministis­che "MeToo"Bewegung maßgeblich mit ausgelöst wurde, hatten die Geschworen­en den Zeugenauss­agen von mehreren Frauen entgegen Weinsteins Unschuldsb­eteuerunge­n und trotz des Mangels an Beweisen geglaubt. Selbst die Vereinten Nationen sprachen von einem "Wendepunkt" im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt. Weinstein sitzt seine Strafe derzeit in einem Gefängnis im Bundesstaa­t New York ab.

cle/suc (dpa, AFP)

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Harvey Weinstein ficht das Urteil an

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