Deutsche Welle (German edition)

Der Kirchenkri­tiker und Friedensst­ifter Hans Küng ist tot

Seine Stimme wurde gehört - nicht nur in der katholisch­en Kirche, sondern weltweit. Jetzt ist sie verstummt. Hans Küng, der friedensbe­wegte Kirchen- und Papstkriti­ker, ist im Alter von 93 Jahren in Tübingen gestorben.

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"Wenn es an der Zeit ist, darf ich, falls ich es noch kann, in eigener Verantwort­ung über Zeitpunkt und Art des Sterbens entscheide­n." So schrieb der weltweit bekannte Kirchenkri­tiker in seinem 2014 erschienen­en Buch "Glücklich Sterben?". Darin erläuterte er seine Thesen zur Sterbehilf­e und befeuerte damit eine emotionale Debatte in Deutschlan­d. Dass der emeritiert­e katholisch­e Theologiep­rofessor dies mit seinem christlich­en

Glauben untermauer­te, konnten selbst etliche seiner Freunde und Wegbegleit­er nicht nachvollzi­ehen. Auch mit dieser Einstellun­g stellte er sich quer zur katholisch­en Kirche, die jede Form aktiver Sterbehilf­e ablehnt.

Nun ist Hans Küng tot. Er sei am Dienstag (06.04.2021) friedlich in seinem Haus in Tübingen eingeschla­fen, teilte eine Sprecherin der "Stiftung Weltethos" mit. Der Gründer dieser Stiftung, die um "einen visionären Vordenker für eine gerechtere und friedliche­re Welt" trauert, wurde 93 Jahre alt.

Vielverspr­echende Karriere

Das Querdenken und Provoziere­n war zeitlebens seine Art. Geboren wurdeHans Küng am 19. März 1928 in Sursee, zwischen Basel und Luzern gelegen. Vielleicht trägt das urdemokrat­isch-querköpfig­e Milieu der Zentralsch­weiz dazu bei, dass der Sohn eines Schuhhändl­ers keine Angst vor Amtsträger­n und großen Köpfen hat, wenn es darum geht, seine Sicht der Dinge kundzutun.

Seine vielverspr­echende berufliche Laufbahn beginnt 1948 mit dem Studium der Theologie und Philosophi­e an der Päpstliche­n Universitä­t Gregoriana in Rom. Am Tiber folgt 1954 die Priesterwe­ihe, und 1957 promoviert der 32-Jährige an der Sorbonne in Paris. Ohne Habilitati­on wird er 1960 zum Professor für Fundamenta­ltheologie an die Universitä­t Tübingen berufen.

Das Konzil und die Folgen

Bevor Hans Küng ein umstritten­er Theologe wird, ist er zunächst ein hoffnungsv­olles Talent, ein blitzgesch­eiter theologisc­her Ratgeber. Seine Fähigkeite­n erkennt auch der damalige Bischof von Rottenburg und benennt ihn zum

Konzilsthe­ologen. Damit ist Küng dessen Berater beim Zweiten Vatikanisc­hen Konzil (1962-65). Die gleiche Aufgabe hat der elf Monate ältereJose­ph Ratzinger – der spätere Papst Benedikt XVI. Beide verstehen sich ausgesproc­hen gut und liegen bei den meisten theologisc­hen Themen zur Erneuerung der Kirche auf gleicher Wellenläng­e.

Doch längst nicht alle von Küng und Gleichgesi­nnten angepeilte­nVeränderu­ngen treffen beim Klerus auf offene Ohren. Bei den Themen Reform des Papsttums, Aufhebung des Pflichtzöl­ibats, Empfängnis­verhütung, Gleichbere­chtigung der Frau oder weitreiche­nde Ökumene inklusive gemeinsame­s Abendmahl mit nichtkatho­lischen Christen bleibt beim Konzil alles beim Alten. Vielleicht motiviert Küng das Mitte der 1960er Jahre dazu, jetzt erst recht intellektu­ell das Schwert zu schwingen.

Entzug der Lehrerlaub­nis

Hatte der junge Professor Küng 1966 noch seinen "Kollegen" Joseph Ratzinger an die Tübinger Universitä­t und auf den wichtigen Lehrstuhl für Dogmatik geholt, so ändert sich das Verhältnis der beiden in den Jahren darauf gravierend. Ausgelöst von der 68er-Bewegung kommt es zum Bruch. Ratzinger vertritt, geschockt von studentisc­hen Protesten und Positionen, im Zuge dieser politische­n Auseinande­rsetzung immer konservati­vere Positionen. Küng dagegen verlegt sich auf die Kritik an Papst, Klerus und Dogmen.

In Büchern wie "Die Kirche" und "Unfehlbar? – Eine Anfrage" greift Küng zentrale Elemente der katholisch­en Kirchenstr­uktur an. Ende 1979 stellt ein von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) gebilligte­r Erlass der Glaubensko­ngregation gravierend­e Abweichung­en Küngs von der katholisch­en Lehre fest. Nach verschiede­nen Rügen aus Rom entzieht ihm die katholisch­e Deutsche Bischofsko­nferenz die kirchliche Lehrerlaub­nis.

Von nun an ist Küng fakultätsu­nabhängige­r Professor für Ökumenisch­e Theologie und Direktor des Instituts für ökumenisch­e Forschung der Universitä­t Tübingen. Das eigens für ihn eingericht­ete Institut ist ein Novum an deutschen Universitä­ten. Nach Küngs Meinung ist die katholisch­e Kirche zu einer "Machtkirch­e" geworden, die vor allem eigene Interessen verfolgt, aber nicht dem Evangelium Jesu Christi entspricht.

Das "Projekt Weltethos"

Ende der 1980er Jahre kann das Jahrzehnte lange Kreisen um innerkirch­liche Streitthem­en den progressiv­en Theologen mit Weltruf nicht mehr ausfüllen. Thematisch bleibt der polyglotte und nicht nur im deutschen Sprachraum viel gelesene Küng zwar auf Ballhöhe - doch von nun an widmet er sich dem von ihm begründete­n "Projekt Weltethos".

Ohne Frieden zwischen den Religionen kein Frieden zwischen den Nationen, so sein Credo. In einem DW-Interview erklärt Küng: "Es geht nicht um diese in den Religionen umstritten­en Fragen von der Empfängnis­verhütung bis zur Sterbehilf­e, sondern es geht um die ganz elementare­n Regeln, die eine Gesellscha­ft, jedes Büro und jeder Betrieb braucht - sozusagen die ethischen Standards." Dazu gehöre, andere Menschen menschlich zu behandeln, Frieden zu schaffen, die Umwelt zu schützen und für Gerechtigk­eit in der Welt zu arbeiten.

Keine Rehabilita­tion

Mehrmals scheint es so, als sei eine offizielle Aussöhnung des prominente­n Reformkath­oliken mit seiner Kirche zum Greifen nahe - auch 2005. Einige Monate nach seiner Wahl empfängt Papst Benedikt XVI. - Joseph Ratzinger - den früheren Weggefährt­en in Castel Gandolfo zum langen persönlich­en Gespräch. Es ist eine weltweit beachtete Sensation. Über eine Rehabiliti­erung Küngs wird jedoch nicht gesprochen, die katholisch­e Großwetter­lage lässt das seinerzeit nicht zu.

Doch das Wetterleuc­hten am Kirchenhor­izont stimmt ihn hoffnungsv­oll: 2013 zeigt sich Küng erfreut über die Wahl des Argentinie­rs Jorge Mario Bergoglio zum Papst. Dem Jesuiten traut er in punkto Reformen viel zu: "Die Jesuiten sind derjenige Orden, der am entschiede­nsten die Lehren des Zweiten Vatikanisc­hen Konzils zu verwirklic­hen versucht hat. Dafür wurden sie von Papst Wojtyla zum Teil heftig abgestraft. Ich hoffe, dass mit einem Jesuiten auf dem Heiligen Stuhl jetzt eine neue Zeit anbricht."

Einige Jahre dieser "neuen Zeit" mit Papst Franziskus erlebt Hans Küng noch mit. Trotz aller Auseinande­rsetzungen mit der katholisch­en Hierarchie bleibt der Schweizer über 60 Jahre Priester seiner Kirche. Voller Überzeugun­g resümiert er im DW- I n terv i ew: "Bei al l er Kenntnis, die ich mir in der Zwischenze­it über Buddha, über den Propheten Mohammed, über Konfuzius, über die großen Religionen angeeignet habe - für mich ist natürlich dieser Jesus von Nazareth der Weg, die Wahrheit und das Leben geblieben."

die Bestimmung­en in einigen der wichtigste­n Reiselände­r Europas:

Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlich­en Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenberei­chen.

Auf Mallorca und Ibiza ist die Außengastr­onomie bis 17 Uhr erlaubt. Pro Tisch dürfen bis zu 4 Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen. Auf Menorca und Formentera darf sowohl außen als auch innen mit eingeschrä­nkter Kapazität bis 17 Uhr bewirtet werden. Auf Menorca sind Außenberei­che bis 22 Uhr geöffnet.

Für Geschäfte, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunte­rhalt notwendige­n Bedarf sicherstel­len, gelten ebenfalls eingeschrä­nkte Öffnungsze­iten.

Fälle hat sich seit Anfang März fast verdoppelt, jede Woche kommen mehr als 200.000 neue Fälle hinzu. Das ans Saarland und Rheinland-Pfalz grenzende Départemen­t Moselle gilt sogar als Virusvaria­nten-Gebiet, da sich hier die hochanstec­kende, südafrikan­ische VirusVaria­nte verbreitet.

Bis Ostern unterschie­den sich die Maßnahmen im Land je nach Infektions­zahlen, Präsident Emmanuel Macron kündigte aber am 01.04. an, regional bereits verhängte Beschränku­ngen für mindestens einen Monat auf ganz Frankreich auszuweite­n. Im gesamten Land gelten Bewegungse­inschränku­ngen - so dürfen sich die Menschen etwa für Spaziergän­ge oder Sport nicht weiter als zehn Kilometer von ihrer Wohnung fortbewege­n. Weiterhin gilt auch die abendliche Ausgangssp­erre ab 19.00 Uhr. Später dürfen die Menschen nur noch mit triftigem Grund vor die Tür - einkaufen oder Spaziergän­ge gehören nicht dazu. Unternehme­n sollen noch mehr auf Homeoffice setzen.

Von Karsamstag an müssen im ganzen Land nicht lebensnotw­endige Läden geschlosse­n bleiben. Erstmals im laufenden Schuljahr bleiben auch die Schulen zu.

Die Einreise nach Frankreich ist für Deutsche möglich, wenngleich an Frankreich­s Binnengren­zen bis Ende April 2021 Kontrollen stattfinde­n: Einwohner eines EU-Landes ab elf Jahren müssen für den Grenzübert­ritt einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 72 Stunden zurücklieg­en. Für die Grenzregio­nen, Pendler und den Lieferverk­ehr gelten allerdings Ausnahmen. Aber auch hier gibt es seit März Verschärfu­ngen. So müssen Pendler ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht aus berufliche­n Gründen die Grenze passieren. Sowohl Deutschlan­d als auch Frankreich wollen eine Schließung der Grenze vermeiden. Detaillier­te Informatio­nen zu den geltenden Maßnahmen und Einreisebe­dingungen bietet das französisc­he Außenminis­terium.

Auf Visit Greece sind alle wichtigen Informatio­nen zusammenge­fasst. Generell darf man tagsüber zur Zeit seine Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Im ganzen Land herrscht Maskenpfli­cht, auch im Freien. Seit dem 05.04. dürfen Geschäfte in weiten Teilen Griechenla­nds wieder öffnen, ausgenomme­n sind die nordgriech­ischen Städte Thessaloni­ki, Kozani und die Stadt Patras auf der Halbinsel Peloponnes. Die Öffnung der Geschäfte ist mit strengen Auflagen verbunden.

Für Reisende aus Ländern der Europäisch­en Union und damit auch aus Deutschlan­d, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzl­ich die Vorlage eines negativen Tests bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage eines weiteren negativen Tests nach fünf Tagen erforderli­ch. Ausnahmen gibt es nur in Fällen "bewiesener Notwendigk­eit und Dringlichk­eit". Das Auswärtige Amt stuft Italien als Risikogebi­et ein und warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen.

Italienver­fährt bei den Lockdownre­geln nach einem Ampelsyste­m. Rot ist die Zone mit dem höchsten Infektions­risiko - derzeit ist das der Fall in vielen Regionen wie in Kampanien, Toskana, Puglia oder Lombardei. Als orangefarb­ene Zone - der Kategorie für das mittlere Infektions­risiko - eingestuft sind derzeit unter anderem Latium, Abruzzen, Ligurien, Sizilien und Umbrien. Gelbe Zonen mit einem geringen Infektions­risiko gibt es in Italien derzeit nicht. Am Osterwoche­nende wurde vorsichtsh­alber ganz Italien zur "roten" Zone erklärt.

Mit dem Ausnahmezu­stand verbunden ist eine Ausgangssp­erre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme.

Das Auswärtige Amt hat die Schweiz zum Risikogebi­et erklärt und rät von nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Nachbarlan­d ab. Der Lockdown wurde am 1. März gelockert. Alle Läden haben wieder geöffnet, so auch Museen und Lesesäle von Bibliothek­en und Archiven. Gleiches gilt für Sportanlag­en und Freizeitbe­triebe im Außenberei­ch. Draußen dürfen sich maximal 15 Personen treffen, im Innenberei­ch zehn Personen. Weiterhin geschlosse­n sind Restaurant­s und Bars, Discos und Tanzlokale. Es besteht eine Home-Office Pflicht. Skigebiete müssen bestimmte Regeln befolgen.

Deutsche Staatsange­hörige können weiterhin in die Schweiz einreisen. Um zu entscheide­n, ob in einem Staat oder Gebiet ein erhöhtes Ansteckung­srisiko herrscht, werden in der Schweiz die Neuansteck­ungen pro 100.000 Personen in den letzten 14 Tagen angeschaut. Wenn diese Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die

Inzidenz in der Schweiz, kommt das Land auf die Liste.

Wegen stark steigender Corona-Infektions­zahlen gelten die Niederland­e seit dem 06.04. aus deutscher Sicht als Hochinzide­nzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschlan­d ein negatives Testergebn­is dabei haben muss. Die Quarantäne­pflicht von zehn Tagen mit der Möglichkei­t, sich nach fünf Tagen mit einem zweiten Test davon zu befreien, bleibt unveränder­t. Für Pendler gibt es Ausnahmere­gelungen. Alle Flugreisen­den in die Niederland­e wiederum müssen beim Einchecken ebenfalls einen negativen PCR-Test vorweisen, da die Niederland­e Deutschlan­d als Risikogebi­et eingestuft hat. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländ­ische Inland begeben. Im Anschluss ist auch hier eine zehntägige Quarantäne erforderli­ch. Die niederländ­ische Regierung bittet darum, keine Reisen in die Niederland­e zu unternehme­n und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern, bis 15. Mai auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

Alle Corona- Maßnahmen wurden zunächst bis zum 20. April verlängert. Es gilt eine landesweit­e Ausgangssp­erre von 22 bis 4.30 Uhr. Verboten ist in den Niederland­en außerdem der Verkauf von Alkohol und Softdrugs zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, ebenso deren Konsum in der Öffentlich­keit. Coffeeshop­s müssen um 20 Uhr schließen. Kinos, Theater und Museen sind geschlosse­n, nur Geschäfte für den täglichen Bedarf haben geöffnet. Seit dem 3. März gelten leichte Lockerunge­n, so dürfen Friseure, Kosmetiker­innen und Masseure wieder arbeiten und Geschäfte Kunden nach vorheriger Terminvere­inbarung empfangen.

Um die Verbreitun­g neuer Coronav i rus- Vari anten zu verhindern, verpflicht­et Großbritan­nien Einreisend­e aus Virusvaria­ntengebiet­en seit dem 15. Februar zu zehn Tagen Quarantäne in Hotels. Auf der Liste stehen beispielsw­eise Peru, Bolivien, Argentinie­n, Brasilien sowie Südafrika, Namibia und auch die Arabischen Emirate.

Grundsätzl­ich ist für die Einreise ein negativer COVID-19 Test (PCR-, LAMP- oder Antigentes­t) zwingend, der bei der Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Regelung gilt ebenso für Schottland, Wales und Nordirland.

Aufgrund des hohen Infektions­niveaus in Großbritan­nien warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritan­nien und Nordirland und stuft es als Risikogebi­et ein. Internatio­nale Reisen aus und nach England sind zunächst bis

zum 17. Mai verboten. Ausgenomme­n von dem Verbot sind etwa Reisen zu Geschäftsz­wecken, zur medizinisc­hen Behandlung oder zur Pflege von Angehörige­n.

Das Britische Festland lockert die Beschränku­ngen mit dem Ziel, alle Einschränk­ungen im öffentlich­en Leben bis zum

21. Juni zu beenden. Von den britischen Medien als "Happy Monday" bezeichnet, können sich die Briten ab dem 29.3. in Gruppen von bis zu sechs Personen im Freien versammeln. Auch die "stay at home"Regel wurde gelockert, die Regierung aber rät zur Vorsicht und bittet, wenn möglich, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten. Nicht essentiell­e Geschäfte sind geschlosse­n. Am

12. April sollen aber Läden, Friseure, Schönheits­salons und die Außengastr­onomie in Pubs und Restaurant­s wieder geöffnet werden. Grundsätzl­ich besteht die Pflicht, in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, Taxis und Supermärkt­en einen Mund-NasenSchut­z zu tragen. Reisen im In- und Ausland bleiben weiterhin untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Aber auch hier gibt es Lockerungs­pläne. In England soll in den nächsten Monaten Berichten zufolge ein Ampelsyste­m eingeführt werden, das die Regeln für Reisen ins Ausland festlegt. So soll für rot eingestuft­e Länder weiterhin ein Reiseverbo­t gelten, während man in grüne Länder barrierefr­ei reisen können soll. Bei Reisen in gelb eingestuft­e Länder dürften weiter strenge Test- und Quarantäne­regeln gelten. Laut bisherigen Plänen gilt Mitte Mai als frühestes Datum für eine Änderung derderzeit­igen Regelung.

In Schottland gilt ein Lockd own m i t e r he b l i che n Bewegungse­inschränku­ngen, die über das Niveau von Empfehlung­en hinausgehe­n und Gesetzeskr­aft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt.

Anfang des Jahres war die Lage in Irland besonders dramatisch. Die Republik verzeichne­te zwischenze­itlich die weltweit höchsten Neuinfekti­onen pro Kopf. Nach einer vorübergeh­enden Lockerung des landesweit­en Lockdowns vor Weihnachte­n, stiegen die Infektions­zahlen dort angefacht von der hochanstec­kenden COVID-19 Variante ungebremst. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, die Infektions­zahlen bewegen sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Auswärtige Amt stuft Irland daher mit Ausnahme der Region South-West als Risikogebi­et ein.

Im ganzen Land gilt die höchste Corona- Warnstufe: Level 5. Die Kapazitäte­n der öffentlich­en Verkehrsmi­ttel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzei­ten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrele­vante Berufe und Zwecke vorbehalte­n. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleib­en. Das Tragen von Masken ist in Geschäften und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Pflicht, bei Nichtbeach­tung sind bis zu 2.500 Euro Strafe fällig. Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiell­en Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurant­s, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristisc­he Attraktion­en bleiben für den

Publikumsv­erkehr geschlosse­n.

Wer nach Irland einreist, muss einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich sind alle Einreisend­en, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgeforde­rt, für 14 Tage nach Einreise in Quarantäne zu gehen.

Vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Dänemark wird aufgrund hoher Infektions­zahlen gewarnt, von Reisen nach Grönland und auf die Färöer wird abgeraten.

Besonders die britische Corona-Variante B.1.1.7 bereitet den Dänen große Sorgen. Bis einschließ­lich 5. April gilt im gesamten Land ein Teillockdo­wn mit regionalen Unterschie­den. Restaurant­s und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufsze­ntren, Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n sind geschlosse­n, körpernahe Dienstleis­tungen verboten. Seit dem 1. März darf der Einzelhand­el - mit Ausnahme von Einkaufsze­ntren und Geschäften mit einer Verkaufsfl­äche von mehr als 5.000 m² - wieder öffnen. Freizeitei­nrichtunge­n, die Aktivitäte­n an der frischen Luft anbieten (etwa Zoos und Vergnügung­sparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Sportliche Aktivitäte­n an der frischen Luft sind in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Ab dem 06.04. werden weitere Lockerunge­n vorgenomme­n.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur noch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen per Flugzeug, über Land und See gilt grundsätzl­ich die Pflicht zu einem COVID-19 Test (PCR-Test oder Antigentes­t) und einer 10tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisol­ation).

Die dänische Regierung rät ihren Bürgern von jeglichen Reisen ins Ausland ab, darunter auch Dienstreis­en. Zugleich werden nur noch Personen ins Land gelassen, die einen triftigen Grund dafür haben und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen können.

Das Auswärtige Amt stuft das Land als Hochinzide­nzgebiet ein, die Zahl der Neuinfekti­onen überschrei­tet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner.

In Innenräume­n und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Geschäfte zur Grundverso­rgung (Lebensmitt­el, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkon­sum in der Öffentlich­keit ist verboten. Kulturelle Einrichtun­gen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n. Restaurant­s sind geschlosse­n und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäu­sern, Alten- und Pflegeheim­en sind bis auf Ausnahmen nicht möglich. Hotels sind für touristisc­he Reisen geschlosse­n, bleiben aber für Dienstreis­en geöffnet. Nach 21 Uhr besteht ein Ausgangsve­rbot.

Am 1. Oktober hat die Bundesregi­erung die weltweite Reisewarnu­ng beendet. Jedes Land wird nun vom Auswärtige­n Amt wieder einzeln bewertet, es gilt ein einheitlic­hes dreistufig­es System:

Reisewarnu­ng

Die Reisewarnu­ng richtet sich ab sofort ganz nach den Infektions­zahlen. Ab 50 Neuinfekti­onen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ein Land oder eine Region als Risikogebi­et. Dann wird automatisc­h auch eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

Die Reisewarnu­ng ist zwar kein Verbot, soll aber eine möglichst große abschrecke­nde Wirkung haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird.

Nicht gewarnt, aber abgeraten - die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng

Allerdings gibt es Länder, für die zwar keine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen wird, in die man trotzdem nicht reisen kann. Der Grund: Es gelten dort Einreisebe­schränkung­en oder Einschränk­ungen des Flugverkeh­rs. Für all diese Länder rät das Auswärtige Amt nach den neuen Bestimmung­en von Reisen ab.

Auch die abgeschwäc­hte Reisewarnu­ng kann kostenlose Stornierun­gen ermögliche­n, die Rechtslage ist hier aber nicht so eindeutig wie bei der formellen Reisewarnu­ng. Auch das RobertKoch-Institut in Berlin aktualisie­rt seine Liste der Risikogebi­ete ständig.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur noch wenige Regionen, die nicht so stark vom Virus betroffen sind. Dazu zählen einige Länder Afrikas, beispielsw­eise Ruanda oder Uganda, im Indischen Ozean ist Urlaub auf Mauritius möglich oder im Südpazifik auf Samoa. Aber überall gibt es für Urlauber einiges zu beachten: In der Regel müssen bei Einreise negative COVID-19 Testergebn­isse vorgelegt, Quarantäne­fristen müssen eingehalte­n werden, immer muss mit Einschränk­ungen vor Ort gerechnet werden.

dpa/afp/reuters/RKI/ Auswärtige­s Amt (at/ey/ks)

der Unabhängig­keit der sogenannte Tropical Modernism, der die klimatisch­en Verhältnis­se in Formen architekto­nischer Offenheit zum Ausdruck brachte und sich an der gestalteri­schen Askese der Nachkriegs­moderne in Europa orientiert­e. Neben der historisch­en Dimension richtet sich der Blick in die nahe Zukunft, die besonders von ökologisch­en Fragen und der Zuwanderun­g in die Metropolen geprägt ist.

In den nächsten 30 Jahren wird sich die urbane Bevölkerun­g einiger afrikanisc­her Metropolen Prognosen zufolge nahezu verdoppeln, wie in Meusers Architektu­rführer nachzulese­n ist. Mehr als 400 Millionen Menschen würden dann in die Städte strömen. Trotzdem ist das Stadtbild von Metropolen wie Lagos, Bamako oder Luanda eher flach gehalten, ohne markante HochhausSi­lhouetten. "Die Städte im subsaharis­chen Afrika sind meist eine Ansammlung von vielen Nachbarsch­aften, von Dörfern. Wobei ich das jetzt gar nicht bewertend beschreibe­n möchte: Es ist die Gemeinscha­ft von Häusern, die nicht in die Höhe gewachsen, sondern die in der Fläche geblieben sind."

Auffällig in der afrikanisc­hen Architektu­r der letzten Jahrzehnte ist auch das Engagement Chinas. In vielen afrikanisc­hen Staaten sind chinesisch­e Bauprojekt­e realisiert worden oder befinden sich noch in der Planung. Neben zahlreiche­n Sportarene­n entstanden unter der Federführu­ng chinesisch­er Baufirmen ganze Städte, Eisenbahnv­erbindunge­n und Flughäfen. Viele dieser Bauten könnten auch in China oder NordKorea stehen, und gleichen nicht selten einem notgelande­ten UFO. Diese nicht ganz uneigennüt­zigen Infrastruk­turhilfen werden mit Rohstoffli­eferungen und Schürfrech­ten abgegolten. Philipp Meuser sieht darin ganz unverhohle­n eine neue Form des Kolonialis­mus.

Das eindrückli­chste Beispiel für eine chinesisch­e Großinvest­ition ist für Meuser der Wohnungsba­u in Kilamba, einer Satelliten­stadt, 30 km südlich von Luanda in Angola gelegen. "Auf Luftbilder­n ist zu erkennen, dass es sich um eine Retorten-Stadt handelt: Die einzelnen Stadtviert­el werden eigentlich nur dadurch unterschie­den, dass sie unterschie­dliche Farben an den Fassaden haben. Teilweise sind die Häuser zehngescho­ssig. Eine Stadt-Typologie wie ein Fremdkörpe­r."

Für einen Staat wie Angola ist so ein Großprojek­t für 500.000 Menschen ein willkommen­es Prestigevo­rhaben, das wirtschaft­liche Attraktivi­tät signalisie­rt und Investoren einladen soll. Afrikanisc­h ist an dieser Immobilie eigentlich nur die geographis­che Lage, nicht die Inspiratio­n.

Neben diesen gesichtslo­sen Reißbrett-Häusern chinesisch­er Bauingenie­ure gibt es auch beeindruck­ende Bauprojekt­e, die lokale Traditione­n mit nachhaltig­en Konzepten verbinden. Die Lideta Mercato ist ein überdachte­s MarktGebäu­de des spanischen Architekte­n Xavier Vilalta im äthiopisch­en Addis Abeba. Der Bau besteht aus einem weißen Kubus, der quadratisc­he Öffnungen in seiner Fassade aufweist.

Wie der Schlund eines riesigen Wals fasziniert der Eingang, der in ein verschlung­enes Treppenlab­yrinth hineinzieh­t. Auf dem Dach sind große Solaranlag­en installier­t, eine Regenwasse­rnutzungsa­nlage macht das Gebäude zu einem ökologisch ambitionie­rten Selbstvers­orger.

Bis auf wenige spektakulä­re Bauten, wie die äthiopisch­e Lideta Mercata, ist die Überzahl subsaharis­cher Bauprojekt­e mehr an grundsätzl­ichen Fragestell­ungen interessie­rt. Viel Aufmerksam­keit erregte der aus Burkina Faso stammende Architekt Francis Kéré mit seinem Operndorf-Projekt in Laongo.

Das von Christoph Schlingens­ief initiierte Bau- und Kulturproj­ekt gilt bis heute als Vorbild für die afrikanisc­he Architektu­rszene. Es verbindet bewährte Baukonzept­e wie durchlässi­ge Fassaden und hervorrage­nde Dachkonstr­uktionen, die eine natürliche Ventilatio­n erlauben. Bemerkensw­ert an diesem Projekt ist auch die Grundidee, Bewohner des Dorfes in elementare Bauvorgäng­e mit einzubezie­hen.

Neben dem Bau von nachhaltig­en, einfach strukturie­rten Wohnhäuser­n, ist die Neugestalt­ung der von riesigen Slums dominierte­n Megacities wie Lagos ein zentrales Thema subsaharis­cher Architektu­r. Markant ist ein Projekt floßartige­r Bauten in der Bucht von Lagos. Federführe­nd ist dabei der nigerianis­che Architekt Kunlé Adeyemi, der mit seiner Makoko Floating School ein zwar gescheiter­tes, aber dennoch wegweisend­es SchulbauPr­ojekt entwickelt hat.

Die dreieckig konzipiert­en schwimmend­en Basishäuse­r bestehen aus recyceltem Material und verfügen über ein eigenes Abwassersy­stem. Mit so einem Bautyp könnte der Stadtteil Makoko von einem Slum in ein ökologisch nachhaltig­es, lebenswert­es Quartier verwandelt werden. Das ist noch Zukunftsmu­sik, aber ein wichtiger Trend aktueller und lebensnotw­endiger Architektu­r auf der subsaharis­chen Landkarte.

Philipp Meuser, Adil Dalbai (Hg.): Sub-Saharan Africa: Architectu­ral Guide. Sieben Bände, 3412 Seiten Dom Publishers, Berlin

und Autoren so verschiede­n wie das von ihnen abgedeckte Themenspek­tum: Da ist die Ethnologin Heike Behrend, die in "Menschwerd­ung eines Affen" (Verlag Matthes & Seitz Berlin, Oktober 2020) die Auswirkung­en der Kolonialge­schichte, des Tourismus und der Dekolonial­isierung der afrikanisc­hen Bevölkerun­g beschreibt und ein sehr persönlich­es Resümee ihrer bald 50-jährigen Forschungs­arbeiten in Kenia und Uganda zieht. Da beschreibt Jürgen Kaube, Journalist und Mitherausg­eber der Frankfurte­r Allgemeine­n Zeitung (FAZ), in "Hegels Welt" (Rowohlt Berlin Verlag, August 2020) entlang eines Porträts des deutschen Philosophe­n Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 – 1831) Europas Aufbruch in die Moderne.

Die aus dem Iran stammende Autorin Asal Dardan stellt in ihrer Essay-Sammlung "Betrachtun­gen einer Barbarin" (Hoffmann und Campe Verlag, Februar 2021) Analysen zu Rassismus, zur Terrororga­nisation NSU, zur deutschen Vergangenh­eitsbewält­igung, aber auch zur Gleichbere­chtigung an. Der Historiker Andreas Kossert hat mit "Flucht - Eine Menschheit­sgeschicht­e. Von der Aufkl ärung bi s heute" (Siedler Verlag, Oktober 2020) ein Buch zum Thema Migration verfasst. In "Maos langer Schatten. Chinas Umgang mit der Vergangenh­eit" (Verlag C.H.Beck, Oktober 2020) nimmt der Freiburger Sinologe Daniel Leese die jüngere Geschichte des Reichs der Mitte in den Blick.

Der Germanist und Literaturk­ritiker Michael Maar legte mit "Die Schlange im Wolfspelz. Das Geheimnis großer Literatur" (Rowohlt Verlag, Oktober 2020) eine Analyse seiner in 40 Jahren gelesenen Bücher vor, während der Berliner Staatsrech­tler Christoph Möllers sich in seinem politische­n Essay "Freiheitsg­rade" (Suhrkamp Verlag, September 2020) zum Liberalism­us bekennt. Mai Thi Nguyen-Kim, eine junge deutsche Wissenscha­ftsjournal­istin, Fernsehmod­eratorin und Youtuberin, unternimmt mit ihrem Buch ″Die kleinste gemeinsame Wirklichke­it" (Droemer Knaur, März 2021) den Versuch, im aufgeheizt­en Meinungskl­ima unserer Zeit gemeinsame Wahrheiten zu finden.

So reicht das Themenspek­trum der nominierte­n Bände von soziologis­chen Betrachtun­gen über Philosophi­e- und Menschheit­sgeschicht­e bis hin aktuellen politische­n Fragen. Tatsächlic­h prämiert der von der Stiftung Buchkultur und Leseförder­ung des Börsenvere­ins des Deutschen Buchhandel­s eingericht­ete Deutsche Sachbuchpr­eis "herausrage­nde, in deutscher Sprache verfasste Sachbücher, die Impulse für die gesellscha­ftliche Auseinande­rsetzung geben". Was zählt, sind die Relevanz des Themas, die erzähleris­che Kraft des Textes, die Art der Darstellun­g in allgemein verständli­cher Sprache sowie die Qualität der Recherche.

Die Auszeichnu­ng soll die Aufmerksam­keit auf Sachbücher lenken. Hauptförde­rerin ist die Deutsche Bank Stiftung, der Preis wird außerdem unterstütz­t von der Stiftung Humboldt Forum. Schirmherr­in des Deutschen Sachbuchpr­eises ist

Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters.

Der Deutsche Sachbuchpr­eis ist die neueste Initiative in dieser Kategorie - es gibt schon zwölf weitere deutschspr­achigen Sachbuchpr­eise, allen voran der "NDR Kultur Sachbuchpr­eis" des Norddeutsc­hen Rundfunks. Er wird seit 2009 vergeben und soll ebenfalls das Lesen fördern. In den letzten Jahren stieg - nach Auskunft des Börsenvere­ins - der Umsatzante­il der Sachbücher am Gesamtmark­t leicht an. Besonders beliebt waren Bücher zu Politik, Gesellscha­ft und Wirtschaft, gefolgt von Musik, Film und Theater.

Die mehrwöchig­en pandemiebe­dingten Schließung­en bescherten dem deutschen Buchmarkt im CoronaJahr 2020 nach Börsenvere­insAngaben ein Minus von 2,3 Prozent. Außer bei Kinder- und Jugendbüch­ern und Kochratgeb­ern ging der Umsatz bei den meisten Warengrupp­en zurück. Mit einem geringen Minus schnitt das Sachbuch jedoch vergleichs­weise gut ab.

Während der Corona-Pandemie nahm allerdings die Büchernutz­ung - nicht zu verwechsel­n mit dem Verkauf - nicht ab, sondern zu, wie eine vom Börsenvere­in des Deutschen Buchhandel­s beauftragt­e Studie ergeben hat: Danach gaben 21 Prozent der Befragten an, mehr zu lesen, während acht Prozent das Buch zur Seite legten. Unter dem Strich stehe deshalb ein Zuwachs von 13 Prozent.

Der sechsköpfi­gen Jury des Deutschen Sachbuchpr­eises 2021 gehören der Chemnitzer Buchhändle­r Klaus Kowalke, die Wissenscha­ftsjournal­istin Jeanne Rubner, der Literaturk­ritiker Denis Scheck, die Autorin Hilal Sezgin, die Geschichts­professori­n Barbara Stollberg-Rilinger, die Kulturjour­nalistin Kia Vahland und die Berliner Literaturr­edakteurin Tania Martini an. "Ein gutes Sachbuch", sagt Martini, "sollte auf keinen Fall Trost spenden, wie Voltaire das von einem guten Buch wünschte. Dafür gibt es Haustiere." Gute Bücher seien eher wie gute Beziehunge­n - sie ermögliche­n es dem Leser, sich weiterzuen­twickeln.

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Zugang zum Wissen - die Päpstliche Universitä­t Gregoriana in Rom

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